Vorlage - LS-003/2021

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Sanierung-Instandsetzung des Gebäudes Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 25/2, Ernst-Thälmann-Straße 18
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.02.2021 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zurückgestellt   
Anlagen:
Gemeindezentrum 1

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Sanierung-Instandsetzung des gemeindeeigenen Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 25/2 in der Ernst-Thälmann-Straße 18 unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung unter Einbeziehung von Fördermitteln.

 

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Sachverhalt:

Gebäude: Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 25/2, Ernst-Thälmann-Straße 18

Eigentümerin: Gemeinde Lunow-Stolzenhagen

 

Zur Sicherung des Gebäudes ist es erforderlich, dass das Dach und die Außenwände saniert-instandgesetzt werden.

 

Empfehlenswert ist es, dass das Gebäude einer Nutzung zugeführt wird. Hierzu ist ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Gemeindevertretung aufzustellen.

 

Auf Grundlage dieses Nutzungskonzeptes können erste Kostenermittlungen erfolgen, sodass die Kosten für die Erstellung des Bauantrages bezifferbar sind. Die Baugenehmigung ist Voraussetzung für die Fördermittelbeantragung.

 

Die Planungsleistungen für das Vorhaben und zur Fördermittelantragstellung sind öffentlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg auszuschreiben.

 

Zur Einhaltung der Fristen zur Fördermittelbeantragung macht es sich erforderlich, nach Vorlage des Nutzungskonzeptes und der ersten Kostenermittlung einen Nachtragshaushalt 2021 für die Planungskosten Leistungsphase 1 bis 4 zu erstellen, sodass bis 31.03.2022 die Baugenehmigung vorliegt (nach heutigem Stand) und ein Fördermittelantrag gestellt werden kann.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2021 Nachtrag für Planungsleistungen

 

2022-2023

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

- erst im Laufe der Planung / Erstellung des Nutzungskonzepts zu beziffern

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeindezentrum 1 (3182 KB)