Vorlage - LS-003/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Sanierung-Instandsetzung des gemeindeeigenen Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 25/2 in der Ernst-Thälmann-Straße 18 unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung unter Einbeziehung von Fördermitteln.
Sachverhalt: Gebäude: Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 25/2, Ernst-Thälmann-Straße 18 Eigentümerin: Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Zur Sicherung des Gebäudes ist es erforderlich, dass das Dach und die Außenwände saniert-instandgesetzt werden.
Empfehlenswert ist es, dass das Gebäude einer Nutzung zugeführt wird. Hierzu ist ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Gemeindevertretung aufzustellen.
Auf Grundlage dieses Nutzungskonzeptes können erste Kostenermittlungen erfolgen, sodass die Kosten für die Erstellung des Bauantrages bezifferbar sind. Die Baugenehmigung ist Voraussetzung für die Fördermittelbeantragung.
Die Planungsleistungen für das Vorhaben und zur Fördermittelantragstellung sind öffentlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg auszuschreiben.
Zur Einhaltung der Fristen zur Fördermittelbeantragung macht es sich erforderlich, nach Vorlage des Nutzungskonzeptes und der ersten Kostenermittlung einen Nachtragshaushalt 2021 für die Planungskosten Leistungsphase 1 bis 4 zu erstellen, sodass bis 31.03.2022 die Baugenehmigung vorliegt (nach heutigem Stand) und ein Fördermittelantrag gestellt werden kann.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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