Vorlage - CH-015/2021

 
 
Betreff: Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Entwicklungsausschuss der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.03.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beruft folgende Person als beratendes Mitglied in den Entwicklungsausschuss der Gemeindevertretung:

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss CH-071/2019 hat die Gemeindevertretung einen Entwicklungsausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder (sogenannte »sachkundige Einwohner«) berufen werden. Sachkundige Einwohner haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter.

 

Die Gemeindevertretung legte hierbei eine maximale Anzahl von zwei sachkundigen Einwohnern für den Entwicklungsausschuss fest und berief Frau Barbara Kempe und Herrn Mario Wrensch als beratende Mitglieder. Frau Kempe verzichtete nunmehr selbstmotiviert auf ihr Mandat, so dass die Gemeindevertretung einen weiteren sachkundige Einwohner berufen kann.

 

Im Dezember 2020 wurde im Amtsblatt ein Aufruf annonciert, wonach Einwohner der Gemeinde Chorin bei der Amtsverwaltung ihr Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit bekunden können. Daraufhin meldeten sich bis Fristablauf am 8. Januar 2021 zwei Personen:

 

-          Frau Jacqueline Vali, Chorin

-          Herr Daniel Krüger, Senftenhütte

 

Vorher hatte bereits

 

-          Herr Harald Kalohn, Sandkrug

 

seine Bereitschaft signalisiert, im Entwicklungsausschuss mitzuwirken.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 200 Euro p. a.

1110101-30100-542100

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Jeder sachkundige Einwohner erhält nach § 5 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Chorin pro Anwesenheit bei einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen