Vorlage - AA-064/2014
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Der Amtsausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für die weitere Durchführung und Fertigstellung des Vorhabens.
Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.14 beschlossen, die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Leistungen selbständig und eigenverantwortlich durch die Bauverwaltung vorbereiten und durchführen zu lassen. Die Amtsverwaltung wurde ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten, Angebote einzuholen und gemäß § 16 VOB/A auszuwerten und innerhalb des beschlossenen Kostenrahmens Aufträge zu vergeben. Der für die Umsetzung des Vorhabens beschlossene und zur Verfügung stehende Kostenrahmen beträgt 110.000,00 €. Zugrunde gelegt wurden dafür die geschätzten Baukosten vom 29.07.13.
Durch die Bauverwaltung wurden veranlasst (siehe dazu Anlage 1): - Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen (LP5 – LP 9, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Bernd Wolff, Eberswalde) - Erstellung eines Baugrundgutachtens/Baugrunduntersuchung - Vorbereitung und Vergabe der Bauleistungen Los 1 Erweiterter Rohbau (bereits vergeben) Los 2 Gerüstbau (bereits vergeben) Los 3 Zimmerarbeiten und Dacheindeckung (bereits vergeben) Los 4 Tischlerarbeiten (ausgeschrieben und gewertet) Los 5 Trockenbau (ausgeschrieben und gewertet) Los 6 Malerarbeiten (ausgeschrieben und gewertet) Los 7 Bodenbelagsarbeiten (ausgeschrieben und gewertet) Los 8 Fliesen- und Estricharbeiten (ausgeschrieben und gewertet) Los 9 Heizung und Sanitär (bereits vergeben) Los 10 ELT und Blitzschutz (bereits vergeben) Los 11 Außenanlagen (noch nicht ausgeschrieben)
Auf Grundlage der Kostenermittlung der bereits beauftragten Bauleistungen (Los 1, 2, 3, 9, 10), der ausgeschriebenen und ausgewerteten Leistungen (Los 5, 6, 7, 8, 9) sowie der noch nicht ausgeschriebenen Außenanlagen (Los 11) werden die zur Verfügung stehenden und beschlossenen finanziellen Mittel überschritten.
Die Kosten erhöhen sich von 110.000,00 € auf 160.000,00 €.
Für die zu erwartende Bausumme, inkl. Baunebenkosten ist ein Mehrbedarf in Höhe von 50.000,00 € absehbar und erforderlich, der sich wie folgt begründet. Auf Grund der Verschlechterung der Voraussetzungen für die Gründung aus dem Bodengutachten (erforderlicher Bodenaustausch) und der damit verbundenen Maßnahmen für die Gebäudestatik ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000,00 €. Weitere Kosten begründen sich aus Mehraufwendungen in Höhe von 10.000.00 € für die Anbindung des Altbaus an die neue Heizungsanlage, die Ausführung einer für öffentliche Gebäude erforderlichen Blitzschutzanlage sowie die Ausführung von Leistungen, die aus Gewährleistungsgründen nicht wie ursprünglich geplant, in Eigenleistung der FFW ausgeführt werden können. Die wesentlichste Kostensteigerung in Höhe von ca. 30.000,00 € resultiert aus der veränderten Marktsituation infolge extremer Baupreiserhöhung auf dem Wettbewerbsmarkt 2014.
Nicht Bestandteil des Vorhabens und in den Kosten nicht berücksichtigt, sind eine dringend erforderliche Reparatur der Dacheindeckung des vorhandenen Feuerwehrgerätehaues, verbunden mit erforderlichen Gerüstarbeiten und die Ausführung einer Blitzschutzanlage. Die Kosten dafür betragen ca. 15.000,00 €. Die finanziellen Mittel stehen nicht zur Verfügung. Es wird empfohlen, die Dacherneuerung als Reparaturmaßnahme für den Haushalt 2015 einzuplanen.
Der an das bestehende Feuerwehrgerätehaus anschließende und mit dem Gebäude verbundene Schlauchturm ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Für die komplette Sanierung des Schlauchturmes mit - Betonsanierung am Fundament - Reparatur und Instandsetzung der Holzschalung und des Daches - Untersuchung der Standsicherheit/Tragfähigkeit infolge der Belastung durch das von Jahr zu Jahr immer schwerer werdende Storchennest wurden Kosten ermittelt, die in einer Höhe von ca. 30.500,00 €, inkl. Nebenkosten eingeschätzt wurden. Die finanziellen Mittel stehen nicht zur Verfügung. Der Schlauchturm ist aus feuerwehrtechnischer Sicht nicht erforderlich. Auf Grund des Storchennestes wird für die Finanzierung der Sanierung empfohlen, Fördermittel zu akquirieren.
Anlagen: (1) Kostenzusammenstellung
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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