Vorlage - CH-024/2021 IV
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Sachverhalt:
Die Erstellung des Haushaltsplans 2021 der Gemeinde Chorin ist nicht leicht zu gestalten, da vor allem der Ergebnishaushalt im hohen Maße unausgeglichen ist.
Tabelle 1: Ergebnisrechnung Haushaltsplanung 2021 Gemeinde Chorin, Arbeitsentwurf Aus der obigen Tabelle 1 wird deutlich, dass von 2021 bis 2024 jährlich ein zusätzlicher Überschuss von 49,53 T€ erwirtschaftet werden muss, um im Jahre 2024 einen komplett ausgeglichenen Haushalt vorweisen zu können. Diese Annahmen beruhen darauf, dass die Finanzierungsströme im Wesentlichen unberührt bleiben. Finanzielle Verwerfungen in Größenordnungen, die möglicherweise pandemiebedingt auf die Gemeinde zu kommen, sind nicht berücksichtigt. Das Amt führte Gespräche mit dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises (RGPA), um gemeinsam eine Korrektur der Höhe des Straßenanlagevermögens herbeizuführen. Dies hätte eine Verminderung der Abschreibungen und eine deutliche Verbesserung der Haushaltssituation zur Folge gehabt. Aus diversen Gründen kann dieser Weg jedoch nicht beschritten werden. Stattdessen regte das RGPA an, lediglich einzelne Straßen einer Bewertungskorrektur zu unterziehen. Diese Vorgehensweise ist hilfreich, jedoch noch nicht ausreichend, um mittels tragfähigen Haushaltssicherungskonzept perspektivisch im Jahr 2024 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Haushaltssicherung zu gestalten. Angesichts dessen war es erforderlich, die finanziellen Bindungen der Gemeinde und des Eigenbetriebes einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Im Ergebnis muss auf die finanziellen Gegebenheiten des Parkplatzes eingegangen werden. Nachstehende Tabelle bezieht sich auf den Eigenbetrieb Kloster Chorin:
Tabelle 2: Spartenergebnisse Eigenbetrieb Kloster Chorin 2017-2020 Die Angaben für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sind den Jahresabschlüssen des Eigenbetriebes entnommen. Da für 2020 noch keine Abschlüsse vorliegen, musste hier auf die Planzahlen zurückgegriffen werden. Erfreulicherweise konnte der Eigenbetrieb nach defizitären Jahren erstmals im Jahr 2019 ein finanziell erfolgreiches Ergebnis ausweisen. Die Planung für 2020 sah ebenso einen Überschuss vor. Die drei Sparten des Eigenbetriebes tragen in unterschiedlichem Maße zum Geschäftserfolg bei. Obwohl der Verlustausgleich in Höhe von jährlich 90 T€ in voller Höhe der Sparte Museum zugeschrieben wird, bleibt diese hochdefizitär. Hinweis: Sämtliche Personalkosten des Eigenbetriebes sind aktuell dieser Sparte zugeordnet. Allerdings ist beabsichtigt, im laufenden Wirtschaftsjahr die Personalkosten verursachungsgerecht den Sparten zuzuordnen. Das enorme Defizit der Sparte Museum kann nur durch Überschüsse der Sparten Parkplatz und Besucherservice ausgeglichen werden. Der Parkplatz wurde von der Gemeinde Chorin unter Zuhilfenahme von Fördermitteln errichtet und befindet sich seit geraumer Zeit in Bewirtschaftung durch den Eigenbetrieb, der die Parkgebühren als Erlöse für sich vereinnahmt. Das bestehende Arrangement hat jedoch nachfolgende negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Chorin.
Tabelle 3: jährliches Ergebnis Parkplatz Haushalt Gemeinde Chorin Demnach wird die Investition Parkplatz mit jährlich 41,3 T€ Aufwand im Haushalt der Gemeinde abgeschrieben. Auf der Ertragsseite schlägt im Haushalt die jährliche Auflösung der Fördermittel (Sonderposten – Sopo) mit 29,4 T€ zu Buche. Es verbleibt im Ergebnishaushalt der Gemeinde ein Saldo (Verlust) von 11,90 T€. Dies ist nicht tragbar. Entweder die Erträge und Aufwände werden in Gänze dem Eigenbetrieb zugeführt oder alternativ in Gänze der Gemeinde Chorin zugeordnet. Aus Zweckmäßigkeitserwägungen bietet sich eine komplette Zuordnung in den Haushalt des Eigenbetriebes an. Der gemeindliche notleidende Haushalt könnte bei dieser Vorgehensweise um jährlich 11,90 T€ entlastet werden. Auch für den Eigenbetrieb muss diese Vorgehensweise nicht komplett nachteilig sein. Als „Betrieb gewerblicher Art“ unterliegt der Parkplatz umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen und kann Verluste steuerlich absetzen. Des Weiteren ist ein Liquiditätsabfluss für den Eigenbetreib damit nicht verbunden. Durch verstärkte Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung und verstärkte Beitreibung von Parkgebühren wäre eine weitere Kompensation denkbar. Unabhängig von den aktuellen pandemischen Bedingungen muss konstatiert werden, dass der Betrieb des Eigenbetriebes mit erheblichen finanziellen Risiken für die Gemeinde Chorin verbunden ist. Der Geschäftserfolg ist im hohen Maße von externen Einflüssen abhängig. Exemplarisch seien hier aufgeführt: Wetter, Bahnbaumaßnahmen, Straßenbaumaßnahmen, Pandemien etc. Diese Risiken sind nicht kalkulierbar. Die Überschüsse sind zu gering, um stabile Rücklagen aufzubauen. Auch eine Umwandlung des „Verlustausgleichs“ der Landesregierung in einen „Zuschuss“ bringt vordergründig keinen Vorteil. Von den 17,20 T€ Überschuss aus 2019 muss im Rahmen der Verlustausgleichsregelung voraussichtlich nichts zurückgezahlt werden, da aus dem Besitzüberlassungsvertrag aus § 3 Abs. 2 hervorgeht, dass „soweit der Gemeinde im Zuge der Erfüllung des o.a. Nutzungszwecks Verluste entstehen…“ der Verlustausgleich greift. Absatz 3 konkretisiert, dass die Daten für den wirtschaftlichen Betrieb der Klosteranlage und des vereinbarten Nutzungszweckes Basis für die Abrechnung sind. Vom Nutzungszweck nicht erfasst sind die Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes, so dass diese auch nicht in die Berechnung zum Verlustausgleich hineinfallen. Darüber hinaus harren erhebliche Liquiditätszuschüsse der Gemeinde noch der Rückzahlung durch den Eigenbetrieb. Das Ministerium der Finanzen und für Europa teilte der Werkleiterin mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 folgendes bezüglich des laufenden Besitzüberlassungsvertrages mit: „…Zum weiteren Umgang mit dem jährlichen Verlustausgleich kann ich Ihnen versichern, dass dieser für die Laufzeit des Besitzüberlassungsvertrages (bis 2023) wie bisher weiterläuft. Ich gehe nicht davon aus, dass die jährlichen Verluste des Klosterbetriebes in dieser Zeit auf einen Betrag von unter 90 T€ sinken werden, so dass von weiteren Zahlungen in der vollen Höhe ausgegangen werden kann. Unabhängig davon halte ich es für erforderlich, die bisherigen Modalitäten in der nächsten Zeit gemeinsam einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, eine Regelung abzustimmen, die einerseits eine verlässliche Planungsgrundlage bietet und andererseits auch Anreize schafft, die langfristig mindestens ein Abschmelzen dieser Zahlung zur Folge haben. …“ Das Ministerium geht folglich davon aus, dass perspektivisch die Zahlungen an den Eigenbetrieb eher abgeschmolzen denn angehoben werden. Neben den vorgenannten riskanten strukturellen Problemen bestehen auch erhebliche Risiken pandemiebedingt für die operative aktuelle Geschäftstätigkeit. Die Anfrage des Amtsdirektors an die Ministerin für Wissenschaft, Kultur und Forschung erhielt folgende Beantwortung: „…Auch mir ist natürlich sehr bewusst, dass auch im laufenden Haushaltsjahr alle Einrichtungen und ihre Träger vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen stehen. Ich bin daher bereits mit dem Finanzministerium in Verhandlungen, auch für dieses Jahr Hilfestellungen zu ermöglichen. Sie ahnen sicherlich, dass diese Gespräche angesichts der zunehmend angespannten Haushaltssituation nicht einfach sind. Ich kann daher nicht versprechen, dass auch in diesem Jahr die finanzielle Unterstützung in dem Maße erfolgt wie im vergangenen Jahr, oder ob sie überhaupt erfolgt. Was ich verspreche, ist, dass ich mich dafür stark machen werde.“ Eine Zusage für die Bewältigung der pandemischen Notsituation konnte hier noch nicht erreicht werden. Gemäß § 91 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf darf sich die Gemeinde zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn die Betätigung in Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht. Aus § 92 Abs. 4 BbgKVerf folgt, dass …ein Jahresgewinn erwirtschaftet werden soll, der mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht. Angesichts der Haushaltssituation der Gemeinde Chorin und der wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebes stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit der wirtschaftlichen Betätigung. Zusammenfassung
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