Vorlage - NI-003/2021

 
 
Betreff: Vorbereitung der Vergabe eines Erbbaurechtes am Grundstück Dorfstraße 10
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
03.03.2021 
Entwicklungsausschuss Niederfinow zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
11.03.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
08.04.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, für das Grundstück Dorfstraße 10 mit 6 WE-Mehrfamilienhaus in 16248 Niederfinow – Flurstück 173 der Flur 2, Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1400 m² - ein Erbbaurecht im Wege der Konzeptvergabe zu bestellen. Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt, den Zuschlag für das Erbbaurecht nur einem Bieter zu erteilen, der eine soziale, mietpreisgebremste Vermietung und energetisch nachhaltige Instandsetzung gewährleistet. Im abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag wird insofern geregelt, dass für die Dauer des Erbbaurechts diese Anforderungen zu gewährleisten sind. Für die Erbbaurechtsvergabe gelten folgende vertragliche Rahmenbedingungen (verpflichtend):

  • Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 80 Jahre.
  • Der Erbbauzinssatz beträgt mindestens 4 % und ist Zuschlagskriterium.
  • Basis des Erbbauzinses ist der geltende Bodenrichtwert für das 1.400 m² große Grundstück
  • Der Erbbauzins ist laufend, d.h. über die gesamte Zeit des Erbbaurechts zu entrichten
  • Die Erbbauzinsanpassung erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsgesetzes nach Ablauf von 3 Jahren ab Vertragsabschluss bzw. nach Ablauf von 3 Jahren seit der letzten Erbbauzinserhöhung und nach durchgeführter Billigkeitsprüfung. Wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 5 % verändert, verändert sich der Erbbauzins um den gleichen Prozentsatz.
  • Der vom Erbbaurechtsnehmer bei Vertragsschluss zu zahlende, gutachterlich ermittelte Gebäuderestwert beträgt 30.000 EUR.
  • Für das Gebäude wird bei Zeitablauf eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes vereinbart, der durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung ermittelt wird.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich die Wohnungen im Mehrfamilienhaus innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren baulich in einen mindestens einfachen Mietstandard zu versetzen.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich die Kaltmiete maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Miete festzusetzen.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, die künftigen Nutzer*innen bzw. Mieter*innen über die im Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde Niederfinow getroffenen Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Nutzungsverträge bzw. Mietverträge aufzunehmen;
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, die geschlossenen Nutzungsverträge bzw. Mietverträge der Gemeinde Niederfinow auf Verlangen vorzulegen;
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung des Erbbaurechts sämtliche im Erbbaurechtsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erbbaurechtsnehmer*innen weiterzugeben und vorher die Zustimmung der Gemeinde Niederfinow zum Weiterverkauf einzuholen.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes des gesamten Objektes bei Sanierungsmaßnahmen
  • Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erbbaurechtsnehmer

Zuschlagskriterien:

Zuschlagskriterien sind der Erbbauzins p.a., der an die Gemeinde Niederfinow zu entrichten ist und der Inhalt des eingereichten Konzepts. Da in diesem Konzeptvergabeverfahren der Inhalt des eingereichten Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung steht, erfolgt eine Gewichtung von 20% Erbbauzins und 80% Konzeptinhalt.

Bewertet werden beim Konzeptinhalt (freiwillige Selbstverpflichtungen):

 

Wohnungspolitische Kriterien: 35%

Mietpreisbegrenzung, -bindung

20%

Mieterbeteiligung/Mitspracherecht der Mieter bei Sanierungen/Modernisierungen

10%

Weitere Mieterrechte

5%

 

Ökologie, Nachhaltigkeit: 35%

Energieeffizienz, Klima und Nachhaltigkeit: es sind mindestens die Vorgaben der Energieeinsparverordnung einzuhalten

17,5%

Ökologisch verträgliche und nachhaltige Baustoffe

17,5%

 

Planerische Kriterien:  10%

Freiflächengestaltung (Freiflächen- und Gebäudebegrünungen)

7,5%

Gemeinschaftsräume, Terrassen, Werkstatträume

7,5%

 

 

Für den Erbbaurechtsnehmer besteht optional die Möglichkeit, das unmittelbar an das Erbbaurechtsobjekt angrenzende Waldflurstück 81 der Flur 1, Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 2.340 m² langfristig zu pachten. Dieses Grundstück stellt eine Erweiterung des Erbbaurechtsobjektes in Richtung des alten Finowkanals dar und liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.

Das Angebot soll die Höhe des jährlichen Pachtpreises enthalten und wird bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien zusätzlich bepunktet.

 

Die beabsichtigte Bestellung des Erbbaurechtes im Konzeptvergabeverfahren ist im Amtsanzeiger sowie auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für einen Zeitraum von 2 Monaten zu veröffentlichen.

Mit einem gesonderten Beschluss wird die Gemeindevertretung den Zuschlag in dem Konzeptvergabeverfahren erteilen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, Angaben aus dem Nutzungskonzept dem Anbieter bei Zuschlagserteilung verpflichtend aufzuerlegen. Die Gemeinde Niederfinow behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Mit Beschluss NI-047/2020 vom 11.06.2020 hat die Gemeindevertretung Niederfinow in Erwägung gezogen, das Grundstück Dorfstraße 10 mit insgesamt 6 Wohneinheiten zu veräußern. Bevor jedoch weitere Festlegungen hierzu erfolgen, sollte zunächst ein Sachverständiger für Grundstücksbewertung mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragt werden. Der festgestellte Verkehrswert beträgt 63.000 €.

Weil es mehrere Interessenten gibt, die teilweise bereits auch schriftliche Kaufanträge abgegeben haben, sollte nach den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Innenministeriums des Landes Brandenburg ein Ausschreibungsverfahren/Bieterverfahren durchgeführt werden.

Im Rahmen der Diskussion sowohl in der Gemeindevertretung, als auch in dem Entwicklungsausschuss der Gemeinde Niederfinow wurde deutlich, dass die Bestellung eines Erbbaurechtes an diesem Grundstück den gemeindlichen Interessen und Zielen er entspricht, als eine Veräußerung. In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, wie in diesem Rahmen bezahlbarer Wohnraum in der Gemeinde gesichert werden kann. Es reifte der Gedanke, die gemeindlichen Ziele im Rahmen einer Konzeptvergabe zu verankern, aber auch unmittelbar bei der Erbbaurechtsbestellung Einschränkungen verpflichtend aufzuerlegen.

Die Veröffentlichung der Konzeptvergabe sollte zumindest auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sowie im Amtsanzeiger erfolgen. Es wird empfohlen hierbei mindestens einen Zeitraum von zwei Monaten zwischen Veröffentlichung und Abgabefrist einzuhalten.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen