Vorlage - NI-058/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Niederfinow hat am 11.09.2014 den Beschluss zur Satzung für die Gemeinde Niederfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ abgelehnt. Durch diese Entscheidung ist es nicht möglich die aktuelle Gebühr der Wasser- und Bodenverbandsumlage auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Außerdem sind Zuordnungen der Flurstücke zu den einzelnen Verbänden zu prüfen und zu aktualisieren. Auf Grundlage der alten Satzung können für 2015, wegen der geänderten Rechtsgrundlage, keine rechtmäßigen Bescheide erstellt werden. Ohne Anpassung der neuen Rechtsgrundlagen (Brandenburgische Wassergesetz und Satzungen der Verbände) können ca. 16.200,00 € nicht auf die Eigentümer umgelegt werden. Diese Beträge sind dann aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren. Gemäß § 80 (2) des Brandenburgischen Wassergesetzes können die Gemeinden, soweit sie sich nicht für eine andere Art der Finanzierung entscheiden, die festgesetzten Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, sowie die bei Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten umlegen (Umlage). Die Verwaltungskosten sind zu kalkulieren und dürfen 15 vom Hundert des umlagefähigen Beitrages nicht übersteigen. Aus diesen Gründen wird daher gebeten den Beschluss über die Satzung erneut zu fassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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