Vorlage - HO-005/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow nimmt den Haushaltsplan 2021 zur Kenntnis.
Sachverhalt: Gemäß § 65 Abs. 1 KomHKV hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Ist die Aufstellung der Haushaltssatzung aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Haushaltsgrundsatzes zum Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. 4 BbgKVerf nicht möglich, ist der Haushaltsplan entsprechend der Empfehlung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) der Gemeindevertretung zur beschließenden Kenntnisnahme vorzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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