Vorlage - BR-020/2021
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Die Gemeindevertretung Britz stimmt dem Umbau der Sirenenanlage am Standort Britz, Lindenallee 1 (Feuerwehrgerätehaus) zu. Es soll die leistungsstärkste elektronische Sirene zum Einsatz kommen. Die alte Sirene am Standort Kirchstraße 13 soll demontiert werden.
Sachverhalt:
Mit Beschluss BR-046/2020 vom 30.11.2020 sprach sich die Gemeindevertretung Britz gegen den neu geplanten Standort der Sirene zwischen der Kirchstraße und der Dorfstraße [blau] aus. Aus Sicht der Gemeinde wird dieser Standort als ungeeignet eingeschätzt.
Am 03.03.2021 wurde mit einer Fachfirma für Warnsysteme im Bereich „Kirchstraße, Dorfstraße, Joachimsthaler Straße und Lichterfelder Weg“ nach einem neuen Standort für die u. g. Sirene (Nr. 1) gesucht. Als geeigneter Standort konnte so der Bereich gegenüber der „Kirchstraße 3 a“ unmittelbar neben dem Stellplatz der Glascontainer ausgemacht werden (Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 784 [gelb]). Dem beilegenden Lageplan können Sie die Standorte entnehmen. Gegen diesen Standort sprechen folgende Punkte:
a.) Unmittelbare Nähe zur Kirche b.) Elektroanschluss nicht vorhanden (Kabel muss von der ggü. Straßenseite herangeführt werden) c.) Hoher Mast notwendig um über die Bebauung hinauszukommen d.) Bäume in unmittelbarer Nähe dämpfen Schallausbreitung
Durch den Finanzausschuss der Gemeinde Britz wurde vorgeschlagen, die Sirenenanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus auszubauen. Von der Fachfirma für Warnsysteme wird dieser Standort zur Warnung der Bevölkerung im Bereich der „Kirche“ als nicht ausreichend angesehen. Auch mit einer Umrüstung auf die leistungsstärkste elektronische Sirene kann nicht der gesamte Bereich „Kirche“ abgedeckt werden. Diese Lösung stellt jedoch aus Sicht der Verwaltung einen Kompromiss dar.
Hintergrund:
Zur Warnung der Bevölkerung sowie zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr werden durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg Sirenenanlagen an verschiedenen Standorten vorgehalten. In der Gemeinde Britz kommen derzeit 3 Sirenen an folgenden Standorten zum Einsatz:
Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 433 52.888939, 13.813997
Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 854 52.880328, 13.816323
Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 763 52.873341, 13.825815.
Der aktuelle Standort der Sirene Nr. 1 muss aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) geändert werden.
Die Unterhaltung, Aufstellung oder Umsetzung der Sirenenanlagen sind durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu realisieren. Da i. d. R. Grundstücke der Gemeinden zur Aufstellung genutzt werden, ist deren Zustimmung zur Aufstellung erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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