Vorlage - LS-006/2021 IV

 
 
Betreff: Begegnungszentrum Lunow Dachzugang
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Information
16.03.2021 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen hat am 21.01.2020 mit Beschluss-Nr. LS-003/2020 die Dachinstandsetzung des Begegnungszentrums Lunow als vorbereitende Maßnahme für die Errichtung einer Photovoltaikanlage beschlossen.

Der diesbezügliche Fördermittelantrag vom 26.02.2020 wurde am 07.09.2020 positiv beschieden.

 

Im Rahmen der Begehung mit dem Vertreter der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) zur Abstimmung der Schnittpunkte Photovoltaik am 24.09.2020 wurde die Wiederherstellung der Zugänglichkeit zum Dach für Revisionsarbeiten und insbesondere für Unterhaltungsmaßnahmen an der Photovoltaikanlage gefordert.

Bedingt durch die gegebene Dachhöhe sind Anlegeleitern für das Flachdach des Begegnungszentrums nicht zulässig. Der mobile Einsatz von Hubarbeitsbühnen mit Ausstieg oder die Herstellung einer Außentreppe verbietet sich auf Grund der unwirtschaftlichen berufsgenossenschaftlichen Auflagen in Hinsicht auf den bestehenden Dachzugang.

DGUV Information 203-080:

5.1.3. Zugang zum Dach

Zugang zur Arbeitsstelle auf dem Dach

Es sollen bauseitig vorhandene Verkehrswege durch das Gebäude genutzt werden.

 

Der vorhandene Dachzugang vom Obergeschoss ist mittels Einschubleiter oder Einhängeleiter zum bestehenden, massiven Überbau im Gebäude gewährleistet. Die vermauerte Zugangsöffnung im Dachüberbau muss durch eine Außentür ersetzt werden.

 

Abschließen sind Anschlagssicherungen in Abstimmung mit der der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH auf dem Flachdach notwendig.