Vorlage - OD-061/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf, Frankfurt (Oder), die Stadt Oderberg in diesem Verfahren zu beraten und zu vertreten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.10.2014 (= Anhörung, siehe Anlage) hat der Landkreis mitgeteilt, dass er beabsichtigt, zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg vom 30.06.2014 folgende rechtsaufsichtsbehördliche Entscheidung zu treffen: a) Die Stadtverordnetenversammlung hat bis zum 30.12.2014 eine Satzung zur Aufhebung der Entschädigungssatzung zu erlassen. b) Andernfalls wird die Ersatzvornahme angedroht.
Es wird Gelegenheit gegeben, sich dazu bis spätestens 01.12.2014 zu äußern.
Es handelt sich um eine dringende Angelegenheit im Sinne von § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Das Schreiben des Landkreises ging beim Amt am 05.11.2014 ein (Posteingangsstempel), Ladungstermin für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2014 war der 03.11.2014. Aufgrund der gesetzten Anhörungsfrist 01.12.2014 kann die Behandlung der Angelegenheit nicht bis zur auf den 12.11.2014 folgenden Sitzung (= 10.12.2014) aufgeschoben werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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