Vorlage - CH-030/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstücke 758. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Sachverhalt:
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin"
Vorhabenträger: Preußische Stiftungskontor Chorin Ein Unternehmen der Stiftung Preußische Liegenschaften Preußische Stiftungskontor GmbH & Co. KG Choriner Bahnhofstraße 2 16230 Chorin
Lage/ Plangebiet: Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstücke 759 Hüttenweg/ Klostersteig in 16230 Chorin
Antrag auf Aufstellung ist als Anlage beigefügt.
In der Sitzung des Entwicklungsausschusses am 03.03.2021 wurde die Empfehlung zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin" befürwortet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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