Vorlage - NI-009/2021 IV

 
 
Betreff: Standortänderung der Sirenenanlage Choriner Straße 13 (ehem. Schule)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:37.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
08.04.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Standortvorschlag Atomill 4
Standortplanung Sirenen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der neue Eigentümer der ehemaligen Schule an der Choriner Straße 13 in der Gemeinde Niederfinow wünscht, dass die vorhandene Sirenenanlage an einen neuen Standort versetzt wird. Das Gebäude wird mittelweile als Wohnhaus genutzt. Durch die entstehenden Vibrationen und der Geräuschentwicklung fühlen sich die Bewohner beeinträchtigt.

 

Im Sinne des § 15 Abs. 4 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-schutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) sind Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hinweisschildern für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden. Dennoch wird empfohlen, Sirenenanlagen von privaten Gebäuden zu entfernen, um die Akzeptanz aber auch die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten zu verbessern.

 

Bei einem Vor-Ort-Termin am 03.03.2021 mit einer Fachfirma für Warnsysteme, Vertretern der örtlichen Feuerwehr und der Amtsverwaltung wurde die vorhandene Sirenenanlage auf der alten Schule begutachtet. Von der Gemeinde Niederfinow sowie von der Ortsfeuerwehr wird berichtet, dass die Sirene aktuell ohne Funktion ist. Eine Instandsetzung ist aus Sicht der Fachfirma nicht wirtschaftlich. Weiterhin stellt die Demontage der Sirene ein Problem dar. Diese kann nur mit großem Aufwand vom Dach des mehrgeschossigen Hauses entfernt werden. Es wird empfohlen, die Anlage dauerhaft zu deaktivieren und für den alternativen Standort eine neue Sirenenanlage zu beschaffen.

 

Unter Berücksichtigung der geografischen Lage, der Ausdehnung und der kleinen Anhöhen der Gemeinde Niederfinow wurde ermittelt, an welchen Standorten Sirenen für die flächendeckende Warnung der Bevölkerung beziehungsweise der Alarmierung der Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr benötigt werden. Für eine optimale Ausleuchtung wird der Einsatz elektronischer Sirenen empfohlen. Diese können aufgrund der einzelnen Schallbecher den Schall zielreichtet in eine oder mehrere Richtungen aussenden. So konnten folgende 3 Standorte ermittelt werden:

 

  1. Niederfinow, Atomill 4, FWGH Niederfinow (rot)
  2. Niederfinow, Hebewerkstr., unter der Besucherplattform altes Schiffshebewerk (blau)
    1.          Niederfinow, Hebewerkstr., Parkplatz am Schiffshebewerk [alternative zu 2.] (grün)
  3. Niederfinow, Neue Bergstr. (gelb)
    1.          Niederfinow, Dorfstr. 21 [alternative zu 4.] (dunkelblau)

 

Um das Projekt zu beginnen und die defekte Sirene in Niederfinow, Choriner Straße 13  so schnell wie möglich zu ersetzten, soll mit der Errichtung einer neuen Sirene am Standort 1 begonnen werden. Weitere Sirenen (Standorte 2+3) sollen im Jahr 2022 aufgestellt werden.

 

Der geplante neue Standort 1 liegt auf dem Grundstück Gemarkung Hohenfinow, Flur 1 Flurstück 353, welches sich im Eigentum der Gemeinde Hohenfinow befindet. Im Falle einer Warnung der Bevölkerung deckt der geplante Standort ebenfalls Teile der Gemeinde Hohenfinow (Struwenberg) ab. Da in der Regel Grundstücke der Gemeinde zur Aufstellung genutzt werden, ist deren Zustimmung erforderlich. In diesem Falle wird die Zustimmung der Gemeindevertretung Hohenfinow benötigt. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist vorbereitet und in einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung zu finden.

 

Die Unterhaltung, Aufstellung oder Umsetzung der Sirenenanlagen sind durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu realisieren.