Vorlage - NI-011/2021 IV

 
 
Betreff: Gestaltung Grundstückszufahrten
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
08.04.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen hat im Rahmen seiner Unterhaltungspflichten die Bankette und Entwässerungsanlagen (Mulden) in der Hebewerkstraße, Abschnitt km 1,20 bis km 2,45 instandgesetzt.

 

Die Hebewerkstraße ist nicht grundhaft ausgebaut. Der Straßenkörper besteht aus Beton­platten mit einem Asphaltüberzug, der mehrmals erneuert wurde. Bordanlagen sind in diesem Straßenabschnitt nicht vorhanden. Im Zusammenhang mit dem einseitigen Gehwegbau wurden auch die Zufahrten zu den bebauten Grundstücken befestigt, in dem der Randstreifen zwischen Fahrbahn und überfahrbaren Gehweg mit einem Asphaltaufbau geschlossen wurde. 

 

Die meisten Grundstückszufahrten auf der gegenüberliegenden Straßenseite (ohne Gehweg) haben keine befestigten / fachgerecht hergestellten Grundstückszufahrten und somit auch keinen fachgerechten Anschluss an die Fahrbahn, was zu Schäden an der Straße führen kann.

 

Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), dürfen innerhalb der geschlossenen Ortslage die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus auch für Zwecke der Grund­stücke benutzen, soweit diese Benutzung  zur Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt und nicht in den Straßenkörper eingreift (§ 14 (4) BbgStrG).

 

Die Herstellung, Änderung oder Anpassung einer Grundstückszufahrt an Ortsdurchfahrten bedarf nach Antragstellung der Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen als Baulastträger und der Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis darf erst mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenwesen) erteilt werden.

 

Die Gemeinde Niederfinow hat keine Gestaltungssatzung, die die Gestaltung der Zufahrten regeln könnte. Sie hat aber die Möglichkeit, in der Erlaubniserteilung / Zustimmung auf die Gestaltung hinsichtlich einem einheitlichen Ortsbildes Einfluss zu nehmen, in dem sie Auflagen und Hinweise hinsichtlich Größe und Material­auswahl erteilt. 

 

Für die Hebewerkstraße, Abschnitt km 1,20 bis km 2,45 liegen bereits Anträge zum Anschluss an die öffentliche Straße für die Straßenseite ohne Gehweg vor. In den meisten Anträgen wird eine Ausführung mit Rasengittersteinen aus Beton gewünscht.

 

Material-Empfehlungen des Bauamtes:

 

1. Zufahrten zu landwirtschaftlich genutzten Flächen:

a) Rasengittersteine aus Beton

oder wahlweise

b) Rechteck-Betonsteinpflaster, analog Gehweg Farbe: „grau“.

 

2. Zufahrten zu bebauten Grundstücken:

a) Rechteck-Betonsteinpflaster, analog Gehweg Farbe: „grau“.

Eine Ausführung mit Rasengittersteinen wird nicht empfohlen.

 

Die Gemeindevertreter werden gebeten, über die Materialwahl zu befinden und die Festlegungen im Protokoll festzuhalten.

 

Anlage (1) Auszug Luftbild + Lageeinordnung, Seite 1-2