Vorlage - CH-035/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin verfügt über vermietbare Räumlichkeiten in ihren eigenen bzw. privaten Gemeindehäusern, die sowohl von örtlichen Vereinen, den Freiwilligen Feuerwehren als auch den Einwohnern der Gemeinde genutzt werden können. Zur Regelung dieser Nutzung gilt noch die Satzung der Gemeinde über die Nutzung von gemeindlichen Räumen vom 06.09.2006, die am 29.09.2006 bekannt gemacht wurde und seitdem in Kraft ist. Zur Überarbeitung dieser Satzung, die infolge der inzwischen eingetretenen rechtlichen, baulichen und auch strukturellen Veränderungen nötig wurde, hat der Finanz- und Sozialausschuss sowie die Gemeindevertretung im Aug. und Sept. 2020 den 1. Entwurf der Neufassung der Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen beraten. Anregungen und Hinweise aus diesen Sitzungen sind soweit sie rechtlich zulässig waren, in den zur Beschlussfassung vorliegenden 4. Entwurf eingeflossen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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