Vorlage - OD-029/2021

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss Hortneubau
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
07.04.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die für einen Teilnehmerwettbewerb „Hortneubau“ erforderlichen Konzepte, Nutzungsvorstellungen und Bedarfe zu ermitteln. Nach Vorlage dieser Ergebnisse legt die Stadtverordnetenversammlung die weitere Vorgehensweise fest.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 15.01.2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung das Basisentwicklungskonzept zur Entwicklung der Grundschule und des Hortes. Eine Festlegung war, dass der Hort aus dem Schulgebäude komplett ausgelagert wird. Zu dessen Aufnahme wird das städtische Grundstück Berliner Str. 83 mit einem Neubau versehen. Die Fassade muss nicht „historisierend“ wirken, sondern könnte durchaus zeitgemäß funktional gestaltet sein. Das neu zu errichtende Gebäude soll vorrangig der Hortbetreuung dienen. Wesentlicher Bestandteil ist auch ein Saal, der für die Esseneinnahme und als  ergänzender Bewegungsraum Nutzung finden könnte. Der Neubau wird in Anlehnung an die Umgebungsbebauung mehrstöckig errichtet.  Mit dem Auszug des Hortes stehen der Schule die zwei bisher exklusiv für den Hort genutzten Räume zur  zusätzlichen Nutzung zur Verfügung. Auch der bisher als Essenraum genutzte Raum wäre dann flexibler für schulische Belange nutzbar. Die Doppelnutzung von Klassenräumen entfiele. Weiterhin wäre bei zusätzlichem Bedarf ein Ausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss denkbar. Eine wesentliche Beeinträchtigung oder Veränderung der Gebäudeansicht sollte unter Berücksichtigung einer vorsichtigen und bewahrenden architektonischen Planung nicht gegeben sein. Unter diesen Prämissen wäre die Schule den absehbaren Herausforderungen demographischer oder pädagogischer Art gut gewappnet. Für die Bereitstellung der Außenspielfläche in der erforderlichen Höhe muss lediglich auf der Grundlage des mit der Kirche im Jahr 2019 abgeschlossenen Pachtvertrages, dass Areal neben dem Schulhof mitgenutzt werden. Dies kann bereits jetzt vorgenommen werden. Weiterer Handlungsbedarf ist nicht zwingend. Gleichwohl kann zur Attraktivitätssteigerung des Außenbereiches eine Nutzung des nördlich am Schulhof angrenzenden Albrechtsberges Erwägung finden. Ggf. sind Terrassierungen erforderlich. Das gleiche trifft für das westlich schulhofangrenzende Areal zu. Zur Vorbereitung und Ausrichtung der Planung wäre im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbes die Gestaltung des Dachgeschossausbaues der Schule, des Hortneubaues zu betrachten. Der Teilnehmerwettbewerb ist ein fachlicher Leistungsvergleich. Der Stadt als Bauherrin erhält mehrere Entwürfe, kann vergleichen und die optimale Lösung für das Bauvorhaben auswählen.

Um das Verfahren Teilnehmerwettbewerb auf den Weg zu bringen ist eine Beauftragung der Amtsverwaltung erforderlich.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen