Vorlage - AA-018/2021
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1. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bestätigt die vorgelegten Entwurfsunterlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum in 16248 Niederfinow
2. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor, die Baumaßnahme vorbehaltlich der Erteilung des Zuwendungsbescheides umzusetzen.
Sachverhalt: Für Niederfinow ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Durch den im Jahre 2017 durchgeführten Variantenvergleich (Beschluss Nr. AA-075/2017 vom 09.11.2017) wurde festgestellt, dass das gemeindeeigene Grundstück am „Hilligesplatz“ von den zur Verfügung stehenden Grundstücken am geeignetsten ist (AA-013/2018 IV). Mit Beschluss AA-061/2019 vom 07.11.2019 wurde der Amtsdirektor durch den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt, die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 ausführen zu lassen. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung wurde der Bestbieter ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde mit den Planungsleistungen bis einschließlich Genehmigungsplanung LP 4 beauftragt. Mit den Vermessungsarbeiten wurde der Bestbieter Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Rainer Mallon beauftragt (AA-038/2020 IV). Die Entwurfsplanung wurde durch die ibe am 25.09.2020 einschließlich einer Kostenschätzung in Höhe von 1.518.660,27 € abgeschlossen. Durch den Amtsdirektor wurde am 05.01.2021 in Abstimmung mit der Amtsleiterin des Haupt- und Ordnungsamtes und dem Amtswehrführer Einsparmöglichkeiten, hier Verkleinerung des Schulungsraumes, Optimierung der Sanitärräume und der Fahrzeughalle festgelegt. Auf Grundlage des durch das Amt optimierten Entwurfes wurden die Hochbaupläne für die Bauantragsplanung durch ibe vorgelegt. Die diesbezügliche Kostenberechnung schließt mit Baukosten in Höhe von 1.414.265,53 € ab (AA-16/2021 IV). Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist die Bereitstellung von Fördermitteln. Hierzu ist es beabsichtigt, Zuwendungen über die Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren – Brandenburger Investitionsprogramm (Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie) vom 16. November 2020 zu akquirieren. Hiernach werden für den ersten Normstellplatz 250.000 € und für den zweiten Normstellplatz 200.000 € bereitgestellt. Die Schaffung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und einer Einspeisemöglichkeit für ein Notstromaggregat wird mit einem Festbetrag in Höhe von 20 000 Euro gefördert.
Im Haushalts-/ Finanzplanplan der Jahres 2021/ 2022 sind Finanzauszahlungen in Höhe von insgesamt 1.190.000,00 € und im Finanzeinzahlungen in Höhe von insgesamt 625.000,00 € eingestellt. Zudem erfolgt noch eine Übertragung des Haushaltsrestes aus 2020 in Höhe von 35.022,00 €. Der voraussichtliche Eigenanteil beträgt 945.000,00 €. Die Mittel sind bei der Haushalts- und Finanzplanung zur berücksichtigen.
Geplant ist ein wirtschaftlicher und funktionaler Neubau, der den Bedürfnissen der Freiwilligen Feuerwehr und den Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus unter Berücksichtigung der Vorschriften der DIN und der Feuerwehrunfallkasse entspricht. Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses werden sich die Rahmenbedingungen für Ausbildung und Einsatz der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr qualitativ verbessern. Der derzeitige Feuerwehrstandort entspricht in keiner Weise den technischen und baulichen Anforderungen. Mit dem Neubau sollen die Einsatzbedingungen für die Feuerwehr verbessert werden. Der Schulungsraum ermöglicht die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr auf qualitativ hohem Niveau. Durch den Neubau nach den aktuellen Regeln der Technik erfolgt eine Verbesserung der energetischen Parameter entsprechend Energieeinsparverordnung (EnEV) und damit die Erhöhung der Energieeffizienz und Verbesserung des Klimaschutzes (CO2-Minderung). Bei den Feuerwehren stehen die Brandbekämpfung, technische Hilfeleistungen, öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zur Mitgliedergewinnung und das kameradschaftliche Miteinander im Vordergrund. Das Fördern und Pflegen des öffentlichen Lebens in den amtsangehörigen Gemeinden wird durch die Freiwillige Feuerwehr des Amtes maßgeblich beeinflusst. Daher ist die Feuerwehr im ländlichen Bereich nicht nur allein eine Einrichtung der Gefahrenabwehr, sondern nimmt auch weitere Aufgaben wahr, die der Allgemeinheit dienen und das Miteinander in der örtlichen Gemeinschaft pflegen. Mit dem Neubau des Feuerwehrgebäudes wird für die Kameraden der Feuerwehr ein Dienstort geschaffen, der sie die vorgenannten Aufgaben in der Gemeinde Niederfinow in neuer Qualität durchführen lässt.
Mit der Beschlussfassung zur Vorgehensweise wird der Amtsdirektor ermächtigt, das Vergabeverfahren durchzuführen und die Vergabeentscheidung zu treffen. Die Entscheidung in Form des Vergabevermerks ist dem Amtsausschuss in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Gesetzliche Grundlagen: • VO über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden (Kommunale Haushalts_und Kassenvorordnung, KomHKV) veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 3 vom 28. Februar 2008 • Verwaltungsvorschrift zur KomHKV, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 16 vom 23. April 2008 • Brandenburgische Bauordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. März 1998 (GVBl. I S. 82) • Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), berichtigt 1998 S. 137 • Haushaltssatzungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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