Vorlage - AA-019/2021 IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Mitglieder des Sozialausschusses haben Besichtigungen und Gespräche in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durchgeführt. Nach Abschluss dieser, hat der Vorsitzende des Sozialausschusses, Herr Marten, eine zusammenfassende Information an die Amtsverwaltung übergeben. Die darin enthaltenen Fragen und Anregungen werden sukzessive im Laufe des Jahres 2021 durch das Hauptamt- und Ordnungsamt beantwortet.
Beschilderung:
Die Aufstellung von amtlichen Verkehrszeichen (Vz.) wie z. B. Vz. 432-10/ -20/ -40 (Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung) mit der Aufschrift „Schule“ oder „Kita“ müssen bei der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde (SVB) beantragt und nach einem Anhörungsverfahren angeordnet werden. Sofern Verkehrszeichen angeordnet werden, muss der Träger der Straßenbaulast (Kommunale Straßen Gemeinden; Bundes-, Landes-, Kreisstraßen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg [LS Bbg]) die Verkehrszeichen beschaffen, aufstellen und unterhalten. Die Aufstellung des v. g. Vz. 432-xx wird durch die SVB nur bei „besonderen Zielen“ angeordnet. Die Verwaltung hat bereits mehrfach versucht, die Schule Britz mit diesem Vz. auszuweisen. Die Anträge wurden abgelehnt. Als Begründung wird mitgeteilt, dass Schulen und Kitas i. d. R. von Personengruppen (Eltern, Lehrer, ÖPNV) besucht werden, die den Standort der Einrichtung kennen, sodass auf eine entsprechende Beschilderung verzichtet werden kann. Nichtamtliche Verkehrszeichen wie z. B. an der Kita in Chorin können ohne Zustimmung der SVB aufgestellt werden. Die Beschilderung an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen muss jedoch im Vorfeld mit dem LS Bbg abgestimmt werden. Die Schilder sind durch die jeweilige Kommune zu beschaffen, aufzustellen und zu unterhalten. Weiterhin müssen sich diese Schilder deutlich von amtlichen Vz. abheben.
Durch einen Erlass der Landesregierung soll vor Schulen und Kitas, die an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder Vorfahrtsstraßen (Vz. 306) liegen, Tempo 30 km/h angeordnet werden. Die SVB ist angehalten, entsprechende Anträge positiv zu bescheiden. Die Einrichtungen müssen sich unmittelbar an den v. g. Straßentypen befinden, um eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung für „30 km/h“ zu erhalten. Folgende Beschilderungen sind vorhanden:
Kita Brodowin Vz. 274-30 (30 km/h) + Zz. 1042-33 (Zeitliche Beschränkung Mo.-Fr. 6 - 16:30 h) + Zz. 1012-51 (Kindergarten) Kita Hohenfinow Vz. 274-30 (30 km/h) + Zz. 1042-33 (Zeitliche Beschränkung Mo.-Fr. 6 - 16:30 h) + Zz. 1012-51 (Kindergarten) Kita Niederfinow keine direkte Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden (50 km/h erlaubt); mehrfach durch SVB abgelehnt Kita Oderberg keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden (50 km/h erlaubt); Antrag wurde 2017 gestellt, Verfahren wurde nicht abgeschlossen Sachstand am 31.03.2021 erfragt, Rückmeldung offen Kita Britz Vz. 274-30 (30 km/h) + Zz. 1042-33 (Zeitliche Beschränkung Mo.-Fr. 6 - 17 h) + Zz. 1012-51 (Kindergarten) Kita Chorin Vz. 274.1/ 274.2 30 km/h-Zone; Gesamtes Wohngebiet ist Tempo-30-Zone Kita Golzow Vz. 274.1/ 274.2 30 km/h-Zone; Gesamtes Wohngebiet ist Tempo-30-Zone Hort + Schule Britz Vz. 274.1/ 274.2 30 km/h-Zone; Gesamtes Wohngebiet ist Tempo-30-Zone Vz. 274-30 (30 km/h) + Zz. 1042-33 (Zeitliche Beschränkung Mo.-Fr. 7 – 8 h, 11 – 14 h) Hort + Schule Oderberg Vz. 136-10 (Achtung Kinder) + Vz. 274-30 (30 km/h) + Zz. 1042-33 (Zeitliche Beschränkung Mo.-Fr. 7 - 16 h)
Die Aufstellung von Zz. „Kindergarten“ oder „Schule“ ist in Tempo-30-Zone in der Regel nicht vorgesehen.
IT Infrastruktur in den Einrichtungen:
Alle Einrichtungen sind mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung wurde zuletzt eine Übersicht zur digitalen Vernetzung und technischer Ausstattung in den Einrichtungen erstellt (Anlage 1). Darin ist ersichtlich, dass in jeder Einrichtung ein bis zwei mobile Geräte zur Verfügung stehen. Die Geräte werden unter anderem dazu genutzt, die Lebensmittelbestellungen der Einrichtungen durchzuführen und E-Mails zu versenden und zu empfangen. Der Landkreis Barnim hat die Möglichkeit offeriert, die Beobachtungs- und Entwicklungsdokumentation künftig digital, gegen eine Gebühr, zur Verfügung zu stellen. Nach ausführlicher Besprechung mit den Kita-Leiterinnen in der Tagung vom 16.09.2020 haben sich alle Leiterinnen gegen die digitale Nutzung ausgesprochen. Um die Software effektiv zu nutzen, benötige jede Erziehrein Zugang zu einem digitalen Endgerät. Weiterhin hat ein Teil der Erziehrinnen nicht die persönlichen Voraussetzungen, digital zu arbeiten. Die Pflege, Wartung und Betreuung der Technik erfolgt durch Herrn Kluge. Dieser ist ebenfalls Ansprechpartner bei Problemen und Schwierigkeiten. Anhand der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2021 und nach Rückfrage bei den Kita-Leiterinnen, liegen der Amtsverwaltung aktuell keine weiteren Bedarfe der Einrichtungen für zusätzliche technische Geräte vor.
Reservierung Kita-Platz:
Die grundsätzliche Regelung ist, dass der Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erst nach Geburt des Kindes, mit Vorlage der Geburtsurkunde, bei der Amtsverwaltung einzureichen ist.
Aufnahme Geschwisterkinder:
Auch bei Geschwisterkindern gilt, dass der Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erst nach Geburt des Kindes, mit Vorlage der Geburtsurkunde, bei der Amtsverwaltung einzureichen ist. Eine Bevorzugung von Geschwisterkindern gibt es nicht. Die Wünsche der Personensorgeberechtigten werden jedoch beachtet und ihnen konnte bislang entsprochen werden.
Unterstützung der Verwaltung bei der Erarbeitung der Hausordnung sowie bei der Geschäftsordnung der Kita-Ausschüsse:
Ziel der Verwaltung ist es, noch in 2021 für alle Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine harmonisierte Hausordnung, angepasst an die jeweilige Einrichtung, zu erstellen. Die entsprechende Hausordnung soll zuvor mit jeder Kita-Leiterin und folgend jedem Kita-Ausschuss, vor Inkrafttreten, besprochen und beraten werden. Für die Geschäftsordnung der Kita-Ausschüsse gibt es bereits ein Muster, welches von der Verwaltung erstellt wurde. Diese kann jeder Einrichtung bei Neuwahl des Kita-Ausschusses zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin erarbeitete die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Kita-Leiterinnen ein institutionelles Kinderschutzkonzept für alle Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Britz. Dieses wurde dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bereits im August 2020 übermittelt. In der kommenden Kita-Leiterinnen-Tagung wird das Kinderschutzkonzept an die Leiterinnen übergeben und besprochen und wird im Anschluss in den jeweiligen Kita-Ausschüssen sowie im Sozialausschuss Amt und Britz vorgestellt.
Vergabe Kita-Plätze ortsansässiger Eltern:
Wie bereits in der Gemeinde Britz gehandhabt, könnte im Rahmen der Satzungserneuerung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg festgelegt werden, dass Betreuungsplätze grundsätzlich für Kinder bereitgestellt werden, die selbst und deren Personensorgeberechtigte mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sind. In Abstimmung mit dem jeweiligen Bürgermeister könnten Betreuungsplätze auch Kindern aus anderen Kommunen, vorrangig aus amtsangehörigen Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Verfügung gestellt werden.
Stichtags-Regelung ab 2022:
Der von der Koalition in Brandenburg verabredete neue Stichtag für Geburtsdaten bei Einschulungen wird in zwei Jahren vom 30. September auf den 30. Juni vorgezogen. Die neue Stichtagsregelung ab dem Schuljahr 2022/2023 soll verhindern, dass bereits fünfjährige Kinder schulpflichtig werden. Bislang wird ein Kind schulpflichtig, das bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Mit dem Stichtag Ende Juni würde kein Kind mehr bereits mit fünf Jahren eingeschult werden. Es werden zu dem neuen Stichtag 2022 einmalig weniger Kinder eingeschult und weniger Hortplätze benötigt. Durch den längeren Verbleib dieser nicht eingeschulten Kinder in den Kindergärten steige dort aber der Bedarf an Plätzen. Gespräche mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie mit Einrichtungsträgern sollen frühzeitig über den kurzfristig entstehenden Mehrbedarf informieren. Für den Übergang der Kinder in die Grundschule müssten auch Kitas und Eltern rechtzeitig unterrichtet werden. Die Schaffung neuer Kitaplätze will das Land den Angaben zufolge mit Förderprogrammen unterstützen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |