Vorlage - CH-036/2021
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Die Gemeinde Chorin beschließt gemäß § 46 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs die Einrichtung von Ortsteilbudgets. Es wird ein Kostenverteilungsschlüssel je Einwohner und Jahr je Ortsteil entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde festgelegt. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum 30.06. des dem Haushaltsjahr vorausgehenden Jahres. Sachverhalt:
Gemäß § 46 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann die Gemeinde zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen dem Ortsbeirat Mittel zur Verfügung stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt.
Die Förderung von Vereinen und Verbänden wird derzeit über die gültige Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin gedeckt. Jedem Ortsteil steht im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege ein jährliches Budget zur Verfügung. Für Ehrungen und Jubiläen stehen gleichfalls finanzielle Mittel für Ortsvorsteher zur Verfügung. Auch die Fremdenverkehrsentwicklung ist abgedeckt.
Der Entwurf der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sieht vor, verpflichtende Ortsteil-Budgets einzurichten. Der ländliche Raum soll damit noch mehr als bisher gefördert werden und entsprechende Investitionsmöglichkeiten/ Konsumtionsmöglichkeiten, bis zu einem bestimmten zu definierenden Wert ermöglicht werden. Ziel ist es, dass damit auch die jeweiligen Ortsteile konkrete Projekte realisieren können, welche nicht der Beschlussfassung der Gemeinde Chorin unterliegen. Um zu verhindern, dass bei der Haushaltsplanung die Ortsteile zu selten beachtet werden, war und ist die Einrichtung von Ortsteil-Budget zielführend. Die Mittel sollten auch über mehrere Jahre verteilt werden können, so dass auch Investitionen möglich gemacht werden können. Zentraler Punkt ist, dass die Ortsteilräte noch mehr als bisher einbezogen werden und eigenständig über die Vergabe der Mittel entscheiden dürfen. Wichtig ist hierbei eine konkrete Form der Bürgerbeteiligung einzubeziehen.
Die Verwaltung empfiehlt für die Definierung der Höhe der Ortsteil-Budgets, einen Kostenvertei-lungsschlüssel (z. B. Einwohnerzahl zum 30.06. des lfd. Jahres) festzulegen, welcher selbstbindend für künftige Haushaltsjahre angewandt wird. Bei beispielsweise 7,50 € je Einwohner und Jahr wür-den sich für die Ortsteile folgende Budgets ergeben:
*Die aktuellen Einwohnerzahlen werden jährlich zum 30.06. aktualisiert. Die vorgenannten Einwohnerzahlen entsprechend dem Stand vom 31.12.2020
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: Die Mitglieder des FSA Chorin empfehlen, die bislang geltende Verfahrensweise im Hinblick auf die Budgets der Ortsteile – Haushaltsansätze zur Vereinsförderung, Durchführung von Veranstaltungen, Jubiläen und Heimatpflege – weiter fortzuführen. Künftig soll jedoch jeder Ortsteil ein Kontingent von 20 Stunden im Rahmen der Verfügbarkeit der Leistungsstunden des Baubetriebshofes (BBH) zur freien Verfügung erhalten. Die Verfügbarkeit ist jeweils mit dem Leiter des BBH abzustimmen. Für das Jahr 2021 sind für die Gemeinde Chorin 140 Leistungsstunden des Baubetriebshofes für Veranstaltungen vorgesehen.
Darüber hinaus wird für die Definierung der Höhe der Ortsteil-Budgets ein Sockelbetrag je Ortsteil in Höhe von 500,00 € kombiniert mit einem Kostenverteilungsschlüssel (z. B. Einwohnerzahl zum 30.06. des lfd. Jahres) festgelegt, welcher selbstbindend für künftige Haushaltsjahre angewandt wird. Unter der Maßgabe, dass derzeit der Haushaltsansatz für die Vereinsförderung (Kostenträger 2810102)) in Höhe von 3.500,00 €, für Ehrungen und Jubiläen (Kostenträger 1110101) in Höhe von 1.200,00 € und für die Fremdenverkehrsentwicklung (Kostenträger 5750101) in Höhe von 2.500,00 € fortbestehen soll und der Haushaltsansatz 2021 für Veranstaltungen der Heimatpflege (Kostenträger 2810101) in Höhe von 7.200,00 € in Ansatz gebracht wurde, würden sich für die Ortsteile folgende Budgets ergeben:
*Die aktuellen Einwohnerzahlen werden jährlich zum 30.06. aktualisiert. Die vorgenannten Einwohnerzahlen entsprechend dem Stand vom 31.12.2020
Es wird nunmehr folgender geänderter Beschlussvorschlag eingereicht: „Die Gemeinde Chorin beschließt die Bereitstellung von Ortsteilbudgets zur Verfügung durch die Ortsbeiräte/ Ortsvorsteher gemäß § 46 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Zusätzlich werden je Ortsteil 20 Baubetriebshofleistungsstunden (Veranstaltungen) zur Verfügung gestellt. Vorgenanntes gilt unter der Voraussetzung der vorliegenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.“
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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