Vorlage - LS-009/2021
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, vorbehaltlich der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg über das Feuerwehrgerätehaus, dem Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V. eine ca. 1.900 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 25/2, Flur 4, Gemarkung Stolzenhagen zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele auf vertraglicher Grundlage zur Verfügung zu stellen. Durch den Verein sind die Pflichten aus dem bestehenden Pachtverhältnis zu übernehmen. Der zu schließende Nutzung- und Bewirtschaftungsvertrag soll mit Unterzeichnung rechtswirksam werden und eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 mit jährlicher Verlängerungsoption haben. Die Gemeinde behält sich ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vor, dass die überlassene Fläche zur Umsetzung gemeindlicher Ziele in Anspruch genommen werden soll. Die Überlassung der Fläche erfolgt unentgeltlich, jedoch sind durch den Feuerwehrförderverein die durch die Nutzung anfallenden Betriebskosten zu tragen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin eines 2.835 m² großen Grundstückes Elsengrund 18 im Ortsteil Stolzenhagen auf dem sich ein Feuerwehrgerätehaus mit Anbau befindet. Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und wird für den Brand- und Katastrophenschutz genutzt. Da jedoch nur annähernd die Hälfte dieses Gebäudes tatsächlich von der Freiwilligen Feuerwehr Stolzenhagen genutzt wird, ist in Kürze mit einer Änderung der Vereinbarung zwischen Gemeinde und Amt zu rechnen. Ein Teil dieses Gebäudes wird dann für andere Zwecke verfügbar.
Über eine Teilfläche von ca. 31 m² aus dem Gemeindegrundstück wurde im Jahre 2007 ein Pachtvertrag geschlossen. Die übrige Fläche dieses Grundstückes ist derzeit weitgehend ungenutzt. Der Anbau am Feuerwehrgerätehaus ragt mit einer geringfügigen Teilfläche auf das benachbarte Grundstück und ist von dessen Eigentümer auf Dauer zu dulden.
Der Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Marica Püschel hat beantragt, dem Verein zur Verwirklichung seiner gemeinnützigen satzungsgemäßen Ziele eine ca. 1.900 m² große Fläche aus diesem Grundstück zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes und insbesondere:
Unter der Voraussetzung, dass der betroffene Pächter (Vertrag von 2007) zustimmt, kann eine Nutzungsüberlassung der beantragten Teilfläche, einschließlich des Gebäudeteils „Anbau“, an den Feuerwehrförderverein erfolgen. Der Verein hat dabei die Pflichten aus dem bestehenden Pachtverhältnis zu übernehmen. Die Wahrnehmung aller Rechte aus diesem Vertragsverhältnis verbleiben bei der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Der Gemeindevertretung steht es frei Festlegungen dahingehend zu treffen, ob sie ein Vertragsverhältnis eingehen möchte und welche vertraglichen Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Laufzeit, Entgelte u.s.w. die jeweiligen Vertragspartner haben sollen.
Da der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Interesse der Gemeinde und des Brandschutzes verfolgt, geht der Beschlussvorschlag von einer unentgeltlichen Übertragung der beantragten Fläche aus. Lediglich die im Rahmen der Nutzung durch den Verein anfallenden Betriebskosten sind durch diesen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss ergeben sich derzeit nicht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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