Vorlage - LS-009/2021

 
 
Betreff: Abschluss eines Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrages mit dem Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V. über eine Teilfläche am Feuerwehrgerätehaus Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
20.04.2021 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen   
Anlagen:
Lusto Ffv Anlage Beschluss

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, vorbehaltlich der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg über das Feuerwehrgerätehaus, dem Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V. eine ca. 1.900 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 25/2, Flur 4, Gemarkung Stolzenhagen zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele auf vertraglicher Grundlage zur Verfügung zu stellen. Durch den Verein sind die Pflichten aus dem bestehenden Pachtverhältnis zu übernehmen. Der zu schließende Nutzung- und Bewirtschaftungsvertrag soll mit Unterzeichnung rechtswirksam werden und eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 mit jährlicher Verlängerungsoption haben. Die Gemeinde behält sich ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vor, dass die überlassene Fläche zur Umsetzung gemeindlicher Ziele in Anspruch genommen werden soll. Die Überlassung der Fläche erfolgt unentgeltlich, jedoch sind durch den Feuerwehrförderverein die durch die Nutzung anfallenden Betriebskosten zu tragen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin eines 2.835 m² großen Grundstückes Elsengrund 18 im Ortsteil Stolzenhagen auf dem sich ein Feuerwehrgerätehaus mit Anbau befindet. Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und wird für den Brand- und Katastrophenschutz genutzt. Da jedoch nur annähernd die Hälfte dieses Gebäudes tatsächlich von der Freiwilligen Feuerwehr Stolzenhagen genutzt wird, ist in Kürze mit einer Änderung der Vereinbarung zwischen Gemeinde und Amt zu rechnen. Ein Teil dieses Gebäudes wird dann für andere Zwecke verfügbar.

 

Über eine Teilfläche von ca. 31 m² aus dem Gemeindegrundstück wurde im Jahre 2007 ein Pachtvertrag geschlossen. Die übrige Fläche dieses Grundstückes ist derzeit weitgehend ungenutzt. Der Anbau am Feuerwehrgerätehaus ragt mit einer geringfügigen Teilfläche auf das benachbarte Grundstück und ist von dessen Eigentümer auf Dauer zu dulden.

 

Der Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Marica Püschel hat beantragt, dem Verein zur Verwirklichung seiner gemeinnützigen satzungsgemäßen Ziele eine ca. 1.900 m² große Fläche aus diesem Grundstück zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes und insbesondere:

 

  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr hinsichtlich der vorbeugenden Brandschutzaufklärung, der Aufklärung über die ehrenamtliche Tätigkeit im Feuerwehrwesen und der Gewinn von Bürger/innen für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sowie die Pflege der gesellschaftlichen Rolle der Feuerwehr im Gemeindeleben.
  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich des sozialen Verhaltens, der Brandschutzerziehung, des Sports in der Feuerwehr, der allgemeinen Jugendarbeit sowie der Nachwuchsgewinnung.
  • Förderung des Sports hinsichtlich der Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit und Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Feuerwehr.

Unter der Voraussetzung, dass der betroffene Pächter (Vertrag von 2007) zustimmt, kann eine Nutzungsüberlassung der beantragten Teilfläche, einschließlich des Gebäudeteils „Anbau“, an den Feuerwehrförderverein erfolgen. Der Verein hat dabei die Pflichten aus dem bestehenden Pachtverhältnis zu übernehmen. Die Wahrnehmung aller Rechte aus diesem Vertragsverhältnis verbleiben bei der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen.

Der Gemeindevertretung steht es frei Festlegungen dahingehend zu treffen, ob sie ein Vertragsverhältnis eingehen möchte und welche vertraglichen Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Laufzeit, Entgelte u.s.w. die jeweiligen Vertragspartner haben sollen.

 

Da der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Interesse der Gemeinde und des Brandschutzes verfolgt, geht der Beschlussvorschlag von einer unentgeltlichen Übertragung der beantragten Fläche aus. Lediglich die im Rahmen der Nutzung durch den Verein anfallenden Betriebskosten sind durch diesen zu tragen.

 

Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss ergeben sich derzeit nicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lusto Ffv Anlage Beschluss (142 KB)