Vorlage - NI-060/2014
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 23.00 Uhr zu betreiben. Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 5.00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Jahr 2014 häuften sich die Beschwerden von Niederfinower Bürgern zu den Ein- und Abschaltungen der Straßenbeleuchtungsanlage, die zurückzuführen sind auf die fast halbjährliche Auftragserteilung der Umstellung durch die vorherige Gemeindevertretung. Hauptsächlich in der Hebewerkstraße kam es nach Starkregen immer wieder zu Ausfällen bzw. Kurzschluss. Eine Fehlerortung erwies sich als sehr schwierig und konnte erst im Oktober 2014 durch Beauftragung eines Messwagens durchgeführt werden. Um nun im gesamten Ort Niederfinow einen gleichen Rhythmus der Schaltzeiten sowie ein Betreiben der Beleuchtung an Gefahrenstellen (wie Bushaltestellen, Kreuzungsbereiche) durchzuführen, wurde bereits in der Hebewerkstraße, gemeinsam mit der zuständigen Fachfirma, Elektrohandwerk Lorenz, der Bürgermeisterin, Frau Bergmann und dem Gemeindevertreter, Herrn Butzkies, eine Änderung der Schaltzeiten vorgenommen. Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Wie weisen darauf hin, dass für die Straßenbeleuchtungsanlage Ausbaubeiträge erhoben wurden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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