Vorlage - CH-041/2021

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen an der Ragöser Mühle"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.04.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
CH-07-2016
Planzeichnung VBP - Vorentwurf

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.11.2016, Beschluss-Nr. CH-077/2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§§ Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses CH-007/ 2016 (Anlage 1) zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug ist erforderlich, da die Planung nicht weiter fortgeführt wird, da das Grundstück der Gemarkung Sandkrug Flur 1, Flurstück 402 als Gartenland  verkauft worden ist.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CH-07-2016 (928 KB)    
Anlage 2 2 Planzeichnung VBP - Vorentwurf (1899 KB)