Vorlage - CH-041/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.11.2016, Beschluss-Nr. CH-077/2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§§ Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt:
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses CH-007/ 2016 (Anlage 1) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug ist erforderlich, da die Planung nicht weiter fortgeführt wird, da das Grundstück der Gemarkung Sandkrug Flur 1, Flurstück 402 als Gartenland verkauft worden ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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