Vorlage - NI-013/2021

 
 
Betreff: Abberufung eines Mitgliedes aus dem Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
19.05.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow    

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beruft Herrn Dr. Gollner als weiteres Mitglied aus dem Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ab. Dadurch geht der Sitz des weiteren Mitgliedes der Gemeinde auf den bisheriger ersten Vertreter, Herrn Marco Großebokermann, über.

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 136 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden (»geborene Mitglieder«) und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern (»gekorene Mitglieder«). Die Gemeinde Niederfinow kann mit 611 Einwohnern am Stichtag zur letzten Kommunalwahl ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss bestellen. Dies erfolgte auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juni 2019. In der vorgeschriebenen Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf wurde Herr Dr. Gollner als Mitglied in den Amtsausschuss gewählt.

 

Ein gekorenes Mitglied des Amtsausschusses kann auch abberufen werden. Das einzelne gekorene Amtsausschussmitglied einer amtsangehörigen Gemeinde kann durch die Gemeindevertretung jederzeit abgewählt werden, da die Gemeindevertretung in ihrer Gesamtheit die Wahl seinerzeit vorgenommen hat. Erforderlich ist dazu gemäß § 40 Absatz 5 BbgKVerf die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (Mehrheit = fünf Mitglieder). Die Wahl ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

Scheidet in der Folge das weitere Mitglied aus dem Amtsausschuss aus, geht nach § 136 Absatz 4 Satz 2 BbgKVerf der Sitz auf den ersten Vertreter in der Reihenfolge über. Das wäre im vorliegenden Fall Herr Marco Großebokermann (vgl. Vorlage NI-032/2019). Durch dieses Nachrücken würde die Wahl eines neuen Vertreters erforderlich (Vorlage NI-015/2021).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen