Vorlage - CH-045/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2024 erreicht.
Sachverhalt: Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Der strukturelle Haushaltsausgleich (der auf das Haushaltsjahr bezogene Ergebnisausgleich) ist erst im Haushaltsjahr 2023 wieder möglich. Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren wird im Haushaltsjahr 2024 wieder erreicht (materieller Haushaltsausgleich). Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf ist jedoch entbehrlich, da auch ohne HSK im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der materielle Ausgleich aufgezeigt werden kann. Gleichwohl müssen Konsolidierungsmaßnahmen ins Blickfeld rücken, um die aufgezeigte positive Entwicklung zu unterstützen und Rücklagen für unvorhersehbare Einschnitte zu bilden.
Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen im Jahr 2021 unverändert auf 570.000 EUR festzusetzen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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