Vorlage - CH-045/2021

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Entscheidung
11.05.2021 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.05.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HHPL 2021 Chorin Gesamt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2024 erreicht.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes

Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

 

Der strukturelle Haushaltsausgleich (der auf das Haushaltsjahr bezogene Ergebnisausgleich) ist erst im Haushaltsjahr 2023 wieder möglich. Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren wird im Haushaltsjahr 2024 wieder erreicht (materieller Haushaltsausgleich). Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf ist jedoch entbehrlich, da auch ohne HSK im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der materielle Ausgleich aufgezeigt werden kann. Gleichwohl müssen Konsolidierungsmaßnahmen ins Blickfeld rücken, um die aufgezeigte positive Entwicklung zu unterstützen und Rücklagen für unvorhersehbare Einschnitte zu bilden.

 

Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen im Jahr 2021 unverändert auf 570.000 EUR festzusetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja x         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2021-2024

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHPL 2021 Chorin Gesamt (3814 KB)