Vorlage - OD-037/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beabsichtigt für die Herrichtung eines Gemeinschaftsgartens für die Einwohner ein stadteigenes Grundstück am Platz der Einheit – Gemarkung Oderberg, Flur 4, Flurstück 251 tlw. – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch das Landesamt für Bauen und Wohnen, zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Im Zuge der Beratungen der kommunalen Arbeitsgruppe, die am Prozess der Erstellung der Flächennutzungsplanung für das Gebiet der Stadt Oderberg mitwirkt, drang die Überlegung durch, eine Fläche für die Einrichtung eines Gemeinschaftsgartens/Bewohnergartens vorzusehen.
Im Verlauf der letzten Jahre haben sich in den Städten neben den bisherigen Formen des Gärtnerns und der Erholung in Kleingartenanlagen neue Formen des Urbanen Gärtnerns entwickelt. Diese neuen Gartentypen (Gemeinschaftsgärten, Krautgärten, Interkulturelle Gärten) werden von einzelnen Interessierten gemeinschaftlich organisiert und stellen sowohl den Anbau von Gemüse als auch den sozialen Austausch und die Integration in der Gartengemeinschaft in den Mittelpunkt. Es werden nicht nur gärtnerische Fachfragen, sondern auch Fragen des Alltags angesprochen und das Gemeinschaftsleben gepflegt. Viele Gärten entstehen mit öffentlicher Förderung. Ihr rechtlicher Status, ihre Zielrichtung und die jeweiligen Träger können dabei sehr unterschiedlich sein. In der Regel bestehen innerhalb des Gemeinschaftsgartens einzelne Parzellen, bei einigen auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Neben dem Bedürfnis nach der Produktion eigener gesunder Lebensmittel stehen auch soziale und kommunikative Aspekte im Vordergrund. Meist werden Grundstücke genutzt, für die momentan keine Verwendung vorliegt und deshalb brach liegen.
Am Platz der Einheit hatte die Stadt Oderberg im Jahre 2017 mit Förderung des Landesamtes für Bauen und Wohnen zwei Neubaublöcke mit insgesamt 60 Wohnungen zurück gebaut. Mit der Ausreichung der Fördermittel durch das Landesamt musste die Verpflichtung übernommen werden, die Fläche der ehemaligen Wohnblöcke für einen Zeitraum von 25 Jahren nicht zu bebauen. Aufgrund der zentralen Lage dieser Fläche im Bereich des Siedlungsgebietes „Straße der Jugend“ und der bestehenden Stilllegungsverpflichtung, würde sich diese für die Einrichtung einer solchen Gemeinschaftsgartens geradezu anbieten. Auch der unmittelbar angrenzende Jugendklub könnte sich in die Gestaltung eines solchen „urbanen Gartens“ einbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fördermittelgeber dieser Nutzung zustimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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