Vorlage - AA-024/2021 IV

 
 
Betreff: Informationen zur Auswertung der Kita-Gespräche Teil 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.15
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
16.06.2021 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Information
01.07.2021 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses haben Besichtigungen und Gespräche in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durchgeführt. Nach Abschluss dieser, hat der Vorsitzende des Sozialausschusses, Herr Marten, eine zusammenfassende Information an die Amtsverwaltung übergeben. Mit der Informationsvorlage AA-019/2021 IV vom 30.03.2021 wurden die ersten Fragen und Anregungen durch das Haupt- und Ordnungsamt beantwortet. Diese Vorlage dient als Fortführung der benannten Informationsvorlage.

 

Hausmeisterarbeitsstelle:

 

Nach Rücksprache mit dem Leiter des Baubetriebshofes, Herr Schenke, gab er an, dass der BBH den bisherigen Wünschen der Einrichtungen umgehend nachkommen konnte. Zwischen Bauhof und Kitaleiter/innen besteht ein guter Kontakt und stetiger Austausch. Wünsche der einzelnen Kita`s werden auf kurzem Weg per Telefon und oder per Mail organisiert und realisiert. Es ist durchaus möglich das es bei „Stoßzeiten“ zu kleinen Verzögerungen kommt, zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass den Anfragen der Kitaleitung an den BBH gut nachgekommen werden kann. Nach Auffassung von Herrn Schenke hatte er bisher nicht den Eindruck, dass ein „Hausmeisterspringer“ benötigt wird. Auch dem Haupt- und Ordnungsamt wurden durch die jeweilige Kitaleitung keine Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem BBH kundgetan. Die Zusammenarbeit und Arbeitsweise werden immer lobend erwähnt. Weiterhin sind die Gemeindearbeiter, beispielsweise in den Kindertagesstätten „Zauberlinde“ in Golzow, „Waldwichtel“ in Chorin und „Sieben-Seen-Zwerge“ in Brodowin unterstützend tätig.

 

„generelle Springer-Stelle“

 

Eine derartige Stelle ist nicht geplant. Es sind in jeder Einrichtung Stellenanteile als Springer vorgesehen. Jeder Mitarbeiter (Erzieher) des Amtes ist theoretisch flexibel in den Einrichtungen einsetzbar. Aufgrund der Refinanzierung der Personalkosten durch den Landkreis ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg größtenteils daran gebunden. Daher kann aus finanziellem Aspekt keine ganze Stelle außerhalb des Plans geschaffen werden. Des Weiteren bietet der Arbeitsmarkt derzeit zwar gute Fachkräfte, jedoch ist die Nachfrage insgesamt höher als das Angebot. Außerdem ist der wechselnde Einsatz von Personal in der Pandemiezeit nicht ratsam!

 

 

 

 

Ausbildung Erzieher:

 

Im Sozialausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg am 21.04.2021 wurde festgelegt, dass eine Ausbildungsstelle als Erzieher für das Ausbildungsjahr 2022 in die Stellenplanung 2022 aufgenommen wird.

 

Gesonderte Zusatzgebühr Hortkinder:

 

In der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz wurde unter § 9 Absatz 3 folgendes festgelegt: „Für die ganztägige Betreuung von Kindern in Horten an schulfreien Tagen und in den Ferien ist eine Ferienpauschale zu entrichten. Die Höhe der Ferienpauschale ergibt sich aus der Differenz des erhöhten Betreuungsbedarfes während des schulfreien Tages beziehungsweise während der Ferien und dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang während der Schulzeit.“ In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die Verfahrensweise einen enormen verwaltungstechnischen Aufwand bedarf. Die Einrichtungen müssen zusätzliche Listen führen. Die Verwaltung muss die Listen für eine genaue Berechnung herrichten. Weiterhin sind die Daten dann ins Kita-Programm für jedes einzelne Kind einzupflegen und nach entsprechender Sollstellung wieder zu entfernen. Zudem muss für jedes Kind ein Bescheid erstellt und versandt werden. Die Differenz des erhöhten Betreuungsbedarf ist zum Teil so minimal, dass nicht einmal die Portkosten gedeckt werden können. Um mit konkreten Zahlen hantieren zu können, kann nach Festlegung der Staffelungstabelle der neuen Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine beispielhafte Berechnung durchgeführt werden, um die Kosten und das Nutzen ins Verhältnis zu stellen.