Vorlage - CH-046/2021
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die kommunale Immobilie Lindenweg 6, bestehend aus einer ca. 3.300 m² großen, noch nicht vermessenen Teilfläche aus dem Flurstück 61, Flur 4, Gemarkung Golzow (Anlage), im Wege einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (Bieterverfahren) zum Kauf anzubieten. Durch den Erwerber sind ein unbefristetes dingliches Nutzungsrecht für die Fortführung der Betreibung der Kindertagesstätte sowie umfangreiche Auflagen zur Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte zu übernehmen. Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Verkehrswert des Grundstückes, unter Berücksichtigung der vom Erwerber zu übernehmenden Auflagen, feststellen zu lassen und unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Veräußerung kommunalen Vermögens, das Bieterverfahren durchzuführen. Die Gemeindevertretung Chorin wird mit gesonderten Beschluss über die Erteilung des Zuschlags entscheiden.
Sachverhalt: Das sich im gemeindlichen Eigentum befindende Gebäude Lindenweg 6, in Golzow beherbergt auch die Kindertagesstätte. Die Amtsverwaltung legte dar, dass der bauliche Zustand des Gebäudes als desolat einzuschätzen sei. Auf Grund des Zustandes des Gebäudes, aber auch der Heizungs- und Elektroinstallation ist eine Komplettsanierung des Gebäudes mit einer Interimsbetreuung der Kitakinder erforderlich. Sollte die Kita am derzeitigen Standort weiterbetrieben werden, ist schon aus Gründen der Gefahrenprävention eine zeitnahe Sanierung unumgänglich. Die Amtsverwaltung veranschlagte die Gesamtkosten für alle im Zusammenhang mit der Sanierung stehenden Maßnahmen mit 1.399.391,12 €. Das Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde (IBE) legt mit Schreiben vom 06.01.2021 dar, dass die vom Bauamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erstellte Kostenschätzung belastbar und plausibel sei. Die Höhe der IBE-Kostenschätzung beläuft sich auf den etwas höheren Betrag von 1.419.630,32 €.
Die Gemeindevertretung beauftragte die Amtsverwaltung einen Variantenvergleich zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuung durchzuführen. Betrachtet wurden folgende Varianten: - Instandsetzung des Gebäudes Lindenweg 6 durch die Gemeinde Chorin und Verbleib der Kindertagesstätte, Betrachtung der Fördermittelgegebenheiten - Neubau einer Kindertagesstätte durch die Gemeinde Chorin oder einem externen Bauträger - Verkauf der Immobilie Lindenweg 6 unter Bedingungen. Die eine Bedingung wäre, dass die Kita am bisherigen Standort weiterbetrieben werden wird. Die andere Bedingung lautet, das Gebäude binnen zweier Jahre so zu sanieren, dass der gefahrlose dauerhafte Betrieb der Einrichtung gewährleistet ist. Die Ergebnisse des Variantenvergleichs mündeten in einer Beschlussvorlage, mit der sich die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.03.2021 befasste. In deren Ergebnis wurde der Amtsdirektor beauftragt, mit der Gemeinde Britz zu verhandeln, um die Aufnahme der Choriner Hortkinder in den Hort der Grundschule Britz zu erreichen. Weiterhin wurde angeregt, die Thematik im Ortsbeirat Golzow unter Einbindung der Öffentlichkeit zu diskutieren. Mittlerweile sind die Verhandlungen mit Britz abgeschlossen. Britz ist vorerst nicht bereit, zusätzliche Kinder aus Chorin aufzunehmen. Die Sitzung des Ortsbeirates Golzow im Rathaus Britz am 09.05.2021 fand reges öffentliches Interesse. Die Verwaltung ging auf die demographische Entwicklung im Ortsteil Golzow ein und belegte die relative Konstanz in der Einwohnerzahl und Kinderzahl. Veränderungen in der Nachfrage an Betreuungsplätzen ergeben sich lediglich aus Veränderungen der Betreuungsquote, aber nicht aus dem Wachstum der Kinderzahlen. Zu mindestens gilt dies, bis das B-Plangebiet belegt ist. Mit der Erweiterung der Betreuungskapazität von 36 auf künftig 42 Plätzen scheint die Einrichtung absehbar ausreichend bemessen. Die Option eines Neubaus wird von der Verwaltung vorerst nicht weiter verfolgt. Dies liegt vor allem daran, dass in Golzow die Bereitstellung einer geeigneten kommunalen Liegenschaft nur unter großen Problemen gelingen könnte. Die vollständige Transparenz bezüglich der Kosten einer Inanspruchnahme der privaten Errichtung einer öffentlichen Kindertagesstätte auf Privatland kann nur auf dem Wege einer Ausschreibung ermittelt werden. Da dies derzeit nicht vorgesehen ist, scheidet auch aus diesem Grunde der Neubau einer Kindertagesstätte aus. Stattdessen soll die Betreuung der Kinder in der bisherigen Einrichtung in Golzow weiter erfolgen. Dies scheint auch im Interesse der Einwohnerschaft Golzows zu sein. In der Sitzung des Ortsbeirates Golzow wurde dem Amtsdirektor eine Unterschriftenliste mit nachfolgend dargestellten Wortlaut übergeben: „ Verbleib und zeitnahe Sanierung der Kita „Zauberlinde“ im Lindenweg 6, 16230 Chorin, OT Golzow. Wenn auch Sie der Meinung sind, dass das geschichtsträchtige Gutshaus von Golzow mit seiner „Zauberlinde“, dem natürlichen Spielplatz sowie seinem Baumbestand auch künftig eine Kindertagesstätte beherbergen soll, dann können Sie dieses Anliegen mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Hinweis: Am 05.05.2021um 19:00 Uhr findet im Rathaus in Britz die öffentliche, themenbezogene Ortsbeiratssitzung statt. Die Unterschriftenlisten werden an diesem Abend dem Amtsdirektor Herrn Matthes überreicht. Beste Grüße Der Kitaausschuss“
Dieses benannte Anliegen haben 115 Bürger aus Chorin mit Ihrer Unterschrift unterstützt. Angesichts der geschilderten Gesamtlage scheint aktuell der Verbleib der Kindertagesstätte im Lindenweg die beste Option zu sein. Im Rahmen der Beantwortung des von Einwohnern eingereichten Fragenkataloges wurde auf weitere Fragen eingegangen. So erläuterte die Verwaltung die Sinnhaftigkeit des Verzichts der Nutzung des Obergeschosses der Kita für Betreuungszwecke und es wurden die Überlegungen zur Bemessung und Berechnung der Kapazitäten in den vorhandenen Räumlichkeiten diskutiert. Weiterhin wurden die Entstehung und die Gründe des Teileinsturzes der Decke umfänglich dargelegt. Die Verwaltung sagte zu, schnellstmöglich die Untersuchung der Haltbarkeit der Decke zum Obergeschoss durch einen Statiker auf den Weg bringen, um einer eventuellen Gefahr zu begegnen. Sowohl Eltern als auch Erzieher verwiesen auf schlechte Gerüche, die mutmaßlich vom feuchten Keller ausgingen. Weiterhin benannten Eltern diverse Hauterkrankungen, die möglicherweise ursächlich auf den baulichen Zustand des Gebäudes zurückzuführen wären. Ob hier tatsächlich ein kausaler Zusammenhang zwischen einerseits Erkrankungen und andererseits baulichem Zustand existiert, ist fraglich. Gleichwohl fragt die Verwaltung proaktiv sowohl bei den Eltern als auch bei den Erziehern mögliche im Zusammenhang mit dem Kitabesuch stehende Erkrankungen ab. Aus Sicht der Verwaltung soll die Kita in der bisherigen Immobilie verbleiben. Es sind umgehend bauliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Einrichtung in einem zeitgemäßen guten baulichen Zustand zu bringen. Angesichts der veranschlagten 1,4 Mill. € Gesamtkosten besteht für die Gemeinde wirtschaftlich gesehen keine Möglichkeit, dies selber zu leisten. Bei einer aktuell vorhandenen Liquidität Chorins von einer 1 Mill. € würden die meisten weiteren Investitionen in anderen Ortsteilen nicht realisiert werden können. Zwar wäre die Gewährung von mindestens 50 % der Gesamtkosten mittels Förderung denkbar, aber auch dies würde zu nicht akzeptierenden Einschränkungen in anderen Ortsteilen führen. Hinzu kommt, dass für das Akquirieren von Fördermitteln ausreichend Zeit veranschlagt werden muss. Aus den Erfahrungen der letzten Neubauvorhaben in Chorin, Brodowin und Britz, Oderberg und Liepe ist realistischerweise mit einem Zeitraum von mindestens 2,5 Jahren zu rechnen, bis die Fördermittel in ausreichender Höhe bewilligt sind. Somit scheidet die Sanierung und der Verbleib der Liegenschaft im kommunalen Eigentum aus.
Als zielführend bietet es sich an, das Gebäude unter Bedingungen im Bieterverfahren nach Ausschreibung meistbietend zu veräußern. Als Bedingungen wäre der dauerhafte Weiterbetrieb der Einrichtung und die zeitnahe Sanierung des Gebäudes zu nennen. Weiterhin bittet der Ortsbeirat Golzow, dass der erzielte Verkaufserlös der gemeindlichen Immobilie für Projekte oder Investitionen in Golzow Verwendung findet. Eine entsprechende Willensbekundung Beschluss (vgl. BbgKVerf in Verbindung mit der Hauptsatzung Chorin) wurde in der Ortsbeiratssitzung Golzow am 05.05.2021 dokumentiert. Diese Vorgehensweise fand auch die Zustimmung der zahlreichen Besucher dieser Sitzung.
Gemäß § 46 (2) BbgKVerf kann der Ortsbeirat zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Amtsdirektor legt diese der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über diese Entscheidung zu unterrichten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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