Vorlage - CH-047/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 1. Fortschreibung zum Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Kloster Chorin für das Geschäftsjahr 2021 in der Fassung vom 11.05.2021.
Sachverhalt:
Gemäß § 14 Absatz 1 der EigV hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Nachdem die Klosteranlage aufgrund der Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.11.2020 bis 16.03.2021 geschlossen war und viele Veranstaltungen für die Saison 2021 abgesagt wurden, hat der Eigenbetrieb Kloster Chorin einen neuen Wirtschaftsplan erstellt, der diese Umstände berücksichtigt.
Weiterhin wurden die Abschreibungen und Auflösungen auf Sonderposten für die Investitionen der Gemeinde Chorin zur Befestigung und Nutzbarmachung des Parkplatzes aufgenommen, da die Bewirtschaftung des Parkplatzes durch den Eigenbetrieb erfolgt und der Sachzusammenhang gewahrt werden muss.
Ebenfalls wurden Anmerkungen und Hinweise der Kommunalaufsicht eingearbeitet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |