Vorlage - BR-030/2021

 
 
Betreff: Vereinsförderung: Antrag des Brandschutzvereins Britz-Dorf e. V. auf Zuwendung für Bodenplatte Holzhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
31.05.2021 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag auf Zuwendung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass der Brandschutzverein Britz-Dorf e. V. eine zweckgebundene Zuwendung für die Herstellung einer Bodenplatte für das Holzhaus auf dem Gelände des Spielplatzes Britz-Dorf in Höhe von 1.716,83 € erhält. Diese Zuwendung ist an die Voraussetzung des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung für das Holzhaus und des vollständigen Aufbaus mit allen Nebenleistungen in Eigenleistung des Vereins bis zum 31.10.2021 geknüpft.

 

 

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Sachverhalt:

Der Brandschutzverein Britz-Dorf e. V. plant die Erneuerung der Bodenplatte und des Holzhauses auf dem Gelände des Kinderspielplatzes Britz Dorf als Ersatzneubau.

 

Das alte Spritzenhaus musste aufgrund von Schäden am Gebäude abgerissen werden. Dem Brandschutzverein Britz-Dorf e. V. wurde zugesagt, dass ein Holzhaus als Ersatz durch die Gemeinde finanziert wird. Das Spritzenhaus wurde ohne rechtliche Grundlagen genutzt. Es gab einen Vor-Ort-Termin, bei welchem der Verein nachfolgend dargestellte Erwartungen äußerte:

  • Herstellung einer Bodenplatte für das Holzhaus (rund 3.000 EUR)
  • Stromanschluss (1.000 EUR bis 2.000 EUR).

Beschafft wurde durch die Gemeinde ein Holzhaus, welches Oberlichter als Lichtquelle hat. Das alte Spritzenhaus wurde bislang als Unterstellmöglichkeit für die Gulaschkanone und Sitzgelegenheiten genutzt. Aus diesem Grunde sollte davon abgesehen werden, den Stromanschluss zu finanzieren.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Britz empfiehlt der Gemeindevertretung, alle Kosten bis auf den Elektroanschluss durch die Gemeinde zu übernehmen. Eine Vereinbarung zur Nutzung des Gebäudes soll abgeschlossen werden. Als Eigenleistung erbringt der Verein das Aufstellen des Holzhauses. Die Zuwendung für das Osterfeuer und die Vereinsfahrt von 710 EUR soll in die Baumaßnahme einfließen. Folglich entsteht ein Mehrbedarf bei 2810101-20100-5318000 in Höhe von 1.006,83 €.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwendungen

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.716,83 €

2810101-20100-5318000

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Zuwendung für das Jahr 2021 für das Osterfeuer und der Vereinsfahrt als Teildeckungsmittel (710 € lt. Zuwendungsbescheid vom 28.10.2020)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Zuwendung (2198 KB)