Vorlage - AA-027/2021

 
 
Betreff: Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
03.06.2021 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
öffentlich rechtliche Vereinbarung
Anlage 3 zu AA-027 2021
Anlage 4 Anlage 2 neu
Anlage 5 zu AA-027 2021

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Änderung der Anlage 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Vertrages unverändert.

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Sachverhalt:

Mit Beschluss AA-027/2021 vom 09.02.2017 hat der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg den Abschlüssen der öffentlich-rechtlichen Verträge über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit allen amtsangehörigen Gemeinden zugestimmt.  Die Beschlussfassung war für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil notwendig. Das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes galt es zu erfassen und zu bewerten. Da die Grundstücke den Gemeinden zugeordnet waren, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen sowie Einsatztechnik jedoch vom Träger des örtlichen Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt wurden, folgte der Amtsausschuss der Empfehlung des Bewertungsleitfadens des Landes Brandenburg (BewertL Bbg), die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten. Zu diesem Zwecke war es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen.

Der Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen war als Anlage 5 der Sitzungsvorlage AA-002/2017 beigefügt.

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin eines 2.835 m² großen Grundstückes Elsengrund 18 im Ortsteil Stolzenhagen auf dem sich ein Feuerwehrgerätehaus mit Anbau befindet. Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich aufgrund des vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages im wirtschaftlichen Eigentum (Ausübung der tatsächlichen Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise, dass der Nutzer den zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließt) des Amtes Britz-Chorin-Oderberg als Aufgabenträger des Brandschutzes. Da jedoch nur annähernd die Hälfte des in Rede stehenden Gebäudes tatsächlich von der Freiwilligen Feuerwehr genutzt wird, ist eine abweichende Nutzung im Interesse der Gemeinde sinnvoll.

Der Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Marica Püschel hat beantragt, dem Verein zur Verwirklichung seiner gemeinnützigen satzungsgemäßen Ziele eine ca. 1.900 m² große Fläche aus diesem Grundstück zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und den in der Anlage 5 ausgewiesenen Teil des Gebäudes zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes und insbesondere:

 

  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr hinsichtlich der vorbeugenden Brandschutzaufklärung, der Aufklärung über die ehrenamtliche Tätigkeit im Feuerwehrwesen und der Gewinn von Bürger/innen für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sowie die Pflege der gesellschaftlichen Rolle der Feuerwehr im Gemeindeleben.
  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich des sozialen Verhaltens, der Brandschutzerziehung, des Sports in der Feuerwehr, der allgemeinen Jugendarbeit sowie der Nachwuchsgewinnung.
  • Förderung des Sports hinsichtlich der Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit und Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Feuerwehr.

Der mit „B“ ausgewiesene Teil des Gebäudes (vgl. Anlage 5) wird nicht für die Erfüllung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr benötigt. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung die Änderung des § 1 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen vom 02.05.2017. Die geänderte Anlage 2 des Vertrages vom 02.05.2017 ist als Anlage 4 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Hinweis: Für die Änderung des Vertrages ist nur die Änderung der Anlage 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen  vom 02.05.2017 notwendig.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 öffentlich rechtliche Vereinbarung (530 KB)    
Anlage 5 3 Anlage 3 zu AA-027 2021 (43 KB)    
Anlage 1 4 Anlage 4 Anlage 2 neu (44 KB)    
Anlage 2 5 Anlage 5 zu AA-027 2021 (227 KB)