Vorlage - CH-052/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Geschäftsordnung entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Auf Grund von grundsätzlichen Hinweisen der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim und unter Berücksichtigung der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes für die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin ergab sich Änderungsbedarf an der Geschäftsordnung.
In diesem Kontext wurden folgende Punkte geändert:
Einberufung der Gemeindevertretung (§ 2)
Die Modalitäten zur Ladung der Gremien wurden konkretisiert und erweitert. Insbesondere besteht dadurch ausdrücklich die Möglichkeit, den Versand der Sitzungsunterlagen sowohl auf dem Postweg als auch in elektronischer Form zu übermitteln. Bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird das nunmehr der elektronische Weg sein, alle anderen in den Gremien der Gemeinde tätigen Personen erhalten die Unterlagen per Post (Ortsbeiräte, sachkundige Einwohner, sonstige Personen).
Tagesordnung der Gemeindevertretung (§ 3)
Die Frist zur Aufnahme von Beratungsgegenständen in die Tagesordnung wurde von zwölf auf einundzwanzig Tage erhöht, um der Verwaltung ausreichende Zeit für eine Aufbereitung der Sitzungsvorlagen einzuräumen.
Ortsbeiräte (§ 18)
Zur Klarstellung wurde ein neuer § 18 hinzugefügt, der ergänzende Regelungen für die Ortsbeiräte enthält.
Darüber hinaus wurden Verweise auf die Hauptsatzung der Gemeinde Chorin allgemein gefasst, so dass bei Änderungen der Hauptsatzung nicht zwingend auch eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig ist. Die Unterteilung der Geschäftsordnung in Abschnitte wurde entfernt.
Im Zuge des digitalen Sitzungsdienstes ergibt sich aus Sicht der Verwaltung zunächst kein Änderungsbedarf an der Hauptsatzung. Hier liegen allerdings Hinweise der Kommunalaufsicht vor, die Änderungen bedingen. Auf Grund des diesbezüglichen Abstimmungsbedarfs mit der Kommunalaufsicht werden diese in Kürze in die Beratungsfolge eingebracht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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