Vorlage - CH-052/2021

 
 
Betreff: Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
08.06.2021 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
23.06.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-05 Geschäftsordnung Chorin (Entwurf)
2016-09 Geschäftsordnung Chorin

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Geschäftsordnung entsprechend der Anlage 1.

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf Grund von grundsätzlichen Hinweisen der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim und unter Berücksichtigung der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes für die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin ergab sich Änderungsbedarf an der Geschäftsordnung.

 

In diesem Kontext wurden folgende Punkte geändert:

 

Einberufung der Gemeindevertretung (§ 2)

 

Die Modalitäten zur Ladung der Gremien wurden konkretisiert und erweitert. Insbesondere besteht dadurch ausdrücklich die Möglichkeit, den Versand der Sitzungsunterlagen sowohl auf dem Postweg als auch in elektronischer Form zu übermitteln. Bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird das nunmehr der elektronische Weg sein, alle anderen in den Gremien der Gemeinde tätigen Personen erhalten die Unterlagen per Post (Ortsbeiräte, sachkundige Einwohner, sonstige Personen).

 

Tagesordnung der Gemeindevertretung (§ 3)

 

Die Frist zur Aufnahme von Beratungsgegenständen in die Tagesordnung wurde von zwölf auf einundzwanzig Tage erhöht, um der Verwaltung ausreichende Zeit für eine Aufbereitung der Sitzungsvorlagen einzuräumen.

 

Ortsbeiräte (§ 18)

 

Zur Klarstellung wurde ein neuer § 18 hinzugefügt, der ergänzende Regelungen für die Ortsbeiräte enthält.

 

Darüber hinaus wurden Verweise auf die Hauptsatzung der Gemeinde Chorin allgemein gefasst, so dass bei Änderungen der Hauptsatzung nicht zwingend auch eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig ist. Die Unterteilung der Geschäftsordnung in Abschnitte wurde entfernt.

 

Im Zuge des digitalen Sitzungsdienstes ergibt sich aus Sicht der Verwaltung zunächst kein Änderungsbedarf an der Hauptsatzung. Hier liegen allerdings Hinweise der Kommunalaufsicht vor, die Änderungen bedingen. Auf Grund des diesbezüglichen Abstimmungsbedarfs mit der Kommunalaufsicht werden diese in Kürze in die Beratungsfolge eingebracht.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2021-05 Geschäftsordnung Chorin (Entwurf) (29 KB)    
Anlage 1 2 2016-09 Geschäftsordnung Chorin (341 KB)