Vorlage - CH-053/2021

 
 
Betreff: Antrag Heimatverein Golzow e.V. - Solarpanel + Umwälzpumpe für den Dorfteich in Golzow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
23.06.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
CH-053.2021 Anlage (1)
CH-053.2021 Anlage (2)
CH-053.2021 Anlage (3)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt unter der Bedingung, dass der Gemeinde keine Kosten für das erforderliche Genehmigungsverfahren, für die Herstellung, für die jährliche Unterhaltung und für einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau entstehen und der Freistellung jeglicher Haftungs­ansprüche, dem Antrag des Heimatverein Golzow e.V. für die Errichtung eines Solarpanels mit Umwälzpumpe auf dem Dorfteich Golzow zuzustimmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Heimatverein Golzow e.V. hat mit Schreiben vom 05.02.2021 die Errichtung eines Solarpanels mit Umwälzpumpe als Wasserspiel für den Dorfteich in Golzow beantragt, siehe Anlagen (1) bis (3). Ziel des Projektes ist es, die Wasserqualität während der Sommermonate zu stabilisieren und das „Umkippen“ des Dorfteiches zu verhindern. Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Anlage entstehen der Gemeinde nicht.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Entwicklungsausschusses Chorin am 03.03.2021 vorgestellt. Zur Entscheidungsfindung hat die Amtsverwaltung die Genehmigungsfähigkeit des Antrages prüfen lassen. Im Ergeb­nis der Vorprüfung kann wie folgt zusammengefasst werden:

 

1. Untere Wasserbehörde (UWB)

  • Maßnahme genehmigungsfähig
  • Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich

 

2. Untere Denkmalschutzbehörde

  • Belange des Denkmalschutzes sind nicht betroffen

 

3. Untere Bauaufsichtsbehörde

  • Solaranlage genehmigungsfrei bis max. 9 m Länge und 3 m Höhe
  • Umwälzpumpe ist eine unbedeutende technische Anlage
  • Gerüst mit Schild als Werbeanlage bis 2,5 m² genehmigungsfrei

 

4. Untere Naturschutzbehörde

  • Maßnahme genehmigungsfähig
  • Antragstellung zur Befreiung von den Verboten gemäß § 6 der Verordnung Biosphären­reservat "Schorfheide - Chorin" erforderlich.

 

Mit dem Ergebnis der Vorprüfung wurde der Antrag des Heimatverein Golzow e.V. im Ortsbeirat Golzow am 05.05.2021 behandelt. Der Ortsbeirat befürwortete das Projekt und hat dem Antrag zugestimmt.

 

Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin des Dorfteiches. Die Freistellung der Gemeinde von jeglichen Haftungsansprüchen befindet sich in der Prüfung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CH-053.2021 Anlage (1) (593 KB)    
Anlage 2 2 CH-053.2021 Anlage (2) (790 KB)    
Anlage 3 3 CH-053.2021 Anlage (3) (417 KB)