Vorlage - CH-053/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt unter der Bedingung, dass der Gemeinde keine Kosten für das erforderliche Genehmigungsverfahren, für die Herstellung, für die jährliche Unterhaltung und für einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau entstehen und der Freistellung jeglicher Haftungsansprüche, dem Antrag des Heimatverein Golzow e.V. für die Errichtung eines Solarpanels mit Umwälzpumpe auf dem Dorfteich Golzow zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Heimatverein Golzow e.V. hat mit Schreiben vom 05.02.2021 die Errichtung eines Solarpanels mit Umwälzpumpe als Wasserspiel für den Dorfteich in Golzow beantragt, siehe Anlagen (1) bis (3). Ziel des Projektes ist es, die Wasserqualität während der Sommermonate zu stabilisieren und das „Umkippen“ des Dorfteiches zu verhindern. Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Anlage entstehen der Gemeinde nicht.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Entwicklungsausschusses Chorin am 03.03.2021 vorgestellt. Zur Entscheidungsfindung hat die Amtsverwaltung die Genehmigungsfähigkeit des Antrages prüfen lassen. Im Ergebnis der Vorprüfung kann wie folgt zusammengefasst werden:
1. Untere Wasserbehörde (UWB)
2. Untere Denkmalschutzbehörde
3. Untere Bauaufsichtsbehörde
4. Untere Naturschutzbehörde
Mit dem Ergebnis der Vorprüfung wurde der Antrag des Heimatverein Golzow e.V. im Ortsbeirat Golzow am 05.05.2021 behandelt. Der Ortsbeirat befürwortete das Projekt und hat dem Antrag zugestimmt.
Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin des Dorfteiches. Die Freistellung der Gemeinde von jeglichen Haftungsansprüchen befindet sich in der Prüfung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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