Vorlage - AA-028/2021

 
 
Betreff: Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
16.06.2021 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
01.07.2021 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu AA-028 2021
Anlage 2 zu AA-028 2021
Anlage 3 zu AA-028 2021

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die „Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Nach § 17 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (KitaG) haben die Personensorgeberechtigten " […] Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)."

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg bedient sich bei der Versorgung der Einrichtungen mit Mittagessen mehrerer Dienstleister (Caterer). Die Personensorgeberechtigten schließen mit dem Caterer einen Vertrag ab und zahlen einen aktuell variablen Zuschuss direkt an diesen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg selbst trägt die verbleibenden Kosten pro Mittagessen und entrichtet diese ebenfalls an den Caterer. Die Rechtmäßigkeit dieser Verfahrensweise wurde zwischenzeitlich auch vom OVG Berlin-Brandenburg bestätigt (OVG 6 B 87.15, 2016).

 

Die Personensorgeberechtigten haben also nicht die vollen Kosten der Mittagsverpflegung zu tragen, sondern sind in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu beteiligen. Die genaue Höhe dieses Anteils ist gesetzlich nicht festgelegt und kann nach verschiedenen Methoden kalkuliert werden. In diesem Fall wurde die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen auf Grundlage der tatsächlichen Portions-Kosten zweier Caterer berechnet. Dabei wurden Kosten die bei der Essenzubereitung im Haushalt der Personenberechtigten nicht anfallen (wie zum Beispiel Personalkosten) vernachlässigt. Die Kalkulation ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Anlage 3 stellt die aktuellen und prognostizierten Zuschüsse für die einzelnen Einrichtungen dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 35.000,00 €

5318001

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu AA-028 2021 (9 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu AA-028 2021 (62 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zu AA-028 2021 (83 KB)