Vorlage - LS-012/2021
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Änderung der Anlage 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Vertrages unverändert.
Sachverhalt:
Mit Beschluss LS-023/2017 vom 27.04.2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zugestimmt. Die Beschlussfassung war für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil notwendig. Das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes galt es zu erfassen und zu bewerten. Da die Grundstücke den Gemeinden zugeordnet waren, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen sowie Einsatztechnik jedoch vom Träger des örtlichen Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt wurden, folgte der Amtsausschuss der Empfehlung des Bewertungsleitfadens des Landes Brandenburg (BewertL Bbg), die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten. Zu diesem Zwecke war es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen.
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin eines 2.835 m² großen Grundstückes Elsengrund 18 im Ortsteil Stolzenhagen auf dem sich ein Feuerwehrgerätehaus mit Anbau befindet. Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich aufgrund des vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages im wirtschaftlichen Eigentum (Ausübung der tatsächlichen Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise, dass der Nutzer den zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließt) des Amtes Britz-Chorin-Oderberg als Aufgabenträger des Brandschutzes. Da jedoch nur annähernd die Hälfte des in Rede stehenden Gebäudes tatsächlich von der Freiwilligen Feuerwehr genutzt wird, ist eine abweichende Nutzung im Interesse der Gemeinde sinnvoll. Der Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Marica Püschel hat beantragt, dem Verein zur Verwirklichung seiner gemeinnützigen satzungsgemäßen Ziele eine ca. 1.900 m² große Fläche aus diesem Grundstück zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und den in der Anlage 5 ausgewiesenen Teil des Gebäudes zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes und insbesondere:
Der mit „B“ ausgewiesene Teil des Gebäudes (vgl. Anlage 5) wird nicht für die Erfüllung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr benötigt. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung die Änderung des § 1 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 02.05.2017. Die geänderte Anlage 2 des Vertrages vom 02.05.2017 ist als Anlage 4 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Hinweis: Für die Änderung des Vertrages ist nur die Änderung der Anlage 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 02.05.2017 notwendig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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