Vorlage - LS-013/2021

 
 
Betreff: Instandsetzung des Oder-Neiße-Radweges - Errichtung einer einheitlichen Wegweisung und Bau von Raststätten mit modernen, digitalen Standards
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Information
15.06.2021 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt im Rahmen des Förderprogramms „Radnetz Deutschland“ die Beseitigung von Gefahrenstellen und die Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit auf Etappe 8 des Oder-Neiße-Radweges innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen sowie die Errichtung einer einheitlichen Wegweisung und den Bau von Raststätten. Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Einbeziehung eines Planungsbüros, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

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Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau und der Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ zu einem sicheren, lückenlosen und attraktiven Radnetz mit dem Ziel, dessen Qualität und Bekanntheit zu steigern.

Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie Marketingmaßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Umgesetzt werden sollen Maßnahmen zum Ausbau und Erweiterung des Radnetz Deutschlands, die gezielt die Radinfrastruktur verbessern und die Attraktivität und Sicherheit erhöhen.

 

Für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist hier der Streckenabschnitt des Oder-Neiße-Radweg (D12) einschlägig. Die Etappe der D-Route D12 führt von Groß Neuendorf bis nach Schwedt/Oder. Hierbei wird die Route des Oder-Neiße-Radweges über den Damm entlang der Alten Oder geführt.

Auf dem Damm zwischen den beiden Ortsteilen Lunow und Stolzenhagen befinden sich einige offensichtliche Gefahrenquellen aufgrund von Löchern in den Platten. Der Plattenweg setzt sich bis zum Ort Stolpe fort.

Aus dem Förderprogramm des Bundes könnten Fördermittel für die Beseitigung der Gefahrenstellen sowie für die Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit beantragt werden.

Zur Steigerung der Attraktivität, z.B. für den Bau von Raststätten, der Errichtung einer einheitlichen Wegweisung, Errichtung einer Ladestation für E-Bikes etc., könnten ebenfalls Fördermittel aus dem o.g. Förderprogramm beantragt werden.

 

Zur Vorbereitung der Auftragsvergabe, zur Unterrichtung der Gemeindevertretung zur Planung des Vorhabens und zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen erfolgte eine Kostenermittlung. Eine zuverlässige Darstellung der zu erwartenden Kosten kann erst nach Auftragsvergabe an ein Planungsbüro (Vergabe der 1. und 2. Leistungsphase) erfolgen.

 

Die Gemeinde beabsichtigt folgende Maßnahmen zu realisieren:

 

 

  1. Überdachung am Bollwerk in Lunow

ca. 18.000,- € (ggf. zzgl. Pflasterung der Unterstellmöglichkeit)

  1. Abriss und Neubau von Pausenhäusern auf dem Kanaldamm in Lunow und Stolzenhagen

ca. 21.000,- €

  1. Neuerrichtung einer Ladestation für
    e-Bikes in Lunow und Stolzenhagen

ca. 8.000,- € (je Ladestation ca. 4.000,-€)

  1. Maßnahmen zur einheitlichen Wegweisung: hier 4 Wegweiser

ca. 1.000,-€

  1. Maßnahmen zur Ausbesserung des Radweges (Beseitigung der Gefahrenstellen ca. 900m)

ca. 108.000,-€ (900 m x 120€/m)

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit
    (Plattenweg Stolzenhagen in Richtung Stolpe 2000m)

ca. 275.000,-€ (2000m x 2,50m x 55€/m²)

Baukosten

ca. 431.000,-€

zzgl. Baunebenkosten in Höhe von 25% der Baukosten

(Bauantragsgebühren z.B. für die Überdachung und Neubau Pausenhäuser, Schadstoffanalysen, Baugrunduntersuchungen, Kosten für ein Planungsbüro)

ca. 107.750,-€

Gesamtkosten

ca. 538.750,-€

mögliche Förderung in Höhe von 80%

ca. 431.000,-€

Eigenanteil der Gemeinde
Lunow-Stolzenhagen

ca. 107.750,-€

 

 

Aufgrund der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation am Markt für Baumaterialien sowie für Dienstleistungen im Bau-/ Handwerksgewerbe ist mit einer Kostensteigerung für die jeweiligen Maßnahmen zu rechnen. Über die Förderfähigkeit der Mehrausgaben, aufgrund einer Kostensteigerung, kann die Bewilligungsbehörde entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Einzahlungen / Auszahlungen

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 48.000,00 € (Pos. 1-4)

ca. 383.000,00 €(Pos. 5+6)

ca. 431.000,00 € (Fördermittel)

 

5750160-60100-0961010

5750160-60100-5221000

5750160-60100-2311110

 

2022 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 in Ansatz zu bringen:

Gesamtkosten: ca.538.750,-€

Fördermittel: ca. 431.000,-€

Eigenanteil der Gemeinde: 107.750,-€

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen