Vorlage - LS-013/2021
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Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt im Rahmen des Förderprogramms „Radnetz Deutschland“ die Beseitigung von Gefahrenstellen und die Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit auf Etappe 8 des Oder-Neiße-Radweges innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen sowie die Errichtung einer einheitlichen Wegweisung und den Bau von Raststätten. Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Einbeziehung eines Planungsbüros, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau und der Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ zu einem sicheren, lückenlosen und attraktiven Radnetz mit dem Ziel, dessen Qualität und Bekanntheit zu steigern. Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie Marketingmaßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Umgesetzt werden sollen Maßnahmen zum Ausbau und Erweiterung des Radnetz Deutschlands, die gezielt die Radinfrastruktur verbessern und die Attraktivität und Sicherheit erhöhen.
Für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist hier der Streckenabschnitt des Oder-Neiße-Radweg (D12) einschlägig. Die Etappe der D-Route D12 führt von Groß Neuendorf bis nach Schwedt/Oder. Hierbei wird die Route des Oder-Neiße-Radweges über den Damm entlang der Alten Oder geführt. Auf dem Damm zwischen den beiden Ortsteilen Lunow und Stolzenhagen befinden sich einige offensichtliche Gefahrenquellen aufgrund von Löchern in den Platten. Der Plattenweg setzt sich bis zum Ort Stolpe fort. Aus dem Förderprogramm des Bundes könnten Fördermittel für die Beseitigung der Gefahrenstellen sowie für die Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit beantragt werden. Zur Steigerung der Attraktivität, z.B. für den Bau von Raststätten, der Errichtung einer einheitlichen Wegweisung, Errichtung einer Ladestation für E-Bikes etc., könnten ebenfalls Fördermittel aus dem o.g. Förderprogramm beantragt werden.
Zur Vorbereitung der Auftragsvergabe, zur Unterrichtung der Gemeindevertretung zur Planung des Vorhabens und zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen erfolgte eine Kostenermittlung. Eine zuverlässige Darstellung der zu erwartenden Kosten kann erst nach Auftragsvergabe an ein Planungsbüro (Vergabe der 1. und 2. Leistungsphase) erfolgen.
Die Gemeinde beabsichtigt folgende Maßnahmen zu realisieren:
Aufgrund der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation am Markt für Baumaterialien sowie für Dienstleistungen im Bau-/ Handwerksgewerbe ist mit einer Kostensteigerung für die jeweiligen Maßnahmen zu rechnen. Über die Förderfähigkeit der Mehrausgaben, aufgrund einer Kostensteigerung, kann die Bewilligungsbehörde entscheiden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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