Vorlage - BR-076/2014
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde hat nach § 65 der BbgKVerf für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 der BbgKVerf Bestandteil der Haushaltssatzung. Der Gesamtüberschuss aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes beträgt 84.900 EUR. Eine Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor. Daher entspricht die Höhe der erfassten Sonderposten und Abschreibungen nur dem aktuellen Arbeitsstand.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |