Vorlage - OD-048/2021

 
 
Betreff: Beschaffung und Aufstellung von Absperrpollern am Fußweg zur "Grünen Aue"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
04.08.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan
2020-10-02 Zustand Weg + Verkehrszeichen
2021-05-18 Zustand Weg + Verkehrszeichen

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, den gemeinsamen Geh- und Radweg an der Havel-Oder-Wasserstraße zwischen Sportplatz und Gaststätte „Grüne Aue“ durch 4 Absperrpoller abzugrenzen, um die Nutzung des Weges für Kraftfahrzeuge aller Art zu unterbinden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Poller zu beschaffen und aufzustellen.

 

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Sachverhalt:

 

Durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wurde darauf hingewiesen, dass der Weg an der Havel-Oder-Wasserstraße zwischen dem Sportplatz und der Gaststätte „Grüne Aue“ durch Fahrzeuge genutzt wird. Dieser als gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen Vz. 240) beschilderte Weg soll ausschließlich für den v. g. Nutzerkreis zur Verfügung stehen. Der schmale, ca. 2 Meter breite, befestigte Teil des Weges ist nicht für Fahrfahrzeuge ausgelegt. Mit der Erneuerung des Vz. 240 sollte der Nutzerkreis des Weges eindeutig festgelegt werden. Leider hat die Zeit gezeigt, dass das Vz. selten Beachtung findet. Durch regelmäßige Kontrollen der Mitarbeiter im Außendienst wurden Verstöße festgestellt. Leider ist der Erfolg eines Verwarn- oder Bußgeldes nur von kurzer Dauer. Um eine langfristige und nachhaltige Lösung zu finden, wurden bereits Ende letzten Jahres mit der Bürgermeisterin bei einem Vor-Ort-Termin weitere Möglichkeiten abgestimmt.

 

In den letzten Wochen wurden die Eigentumsverhältnisse im Bereich des Weges geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Weg teilweise über private unerschlossene Grundstücke verläuft. Nach der Aufstellung von Pollern können die Grundstückseigentümer ihre Objekte von der Wasserseite aus nur noch zu Fuß erreichen. Ein Recht auf die Erreichbarkeit eines unerschlossenen Grundstückes mit einem Kraftzeug besteht nicht.

Nach Rücksprache mit dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde liegt nur für das Flurstück 532 eine Abwasserentsorgungsvereinbarung vor. Die Entsorgungsfahrzeuge können das v. g. Grundstück auch nach der Sperrung des Weges erreichen, da dieses unmittelbar an der Abgrenzung liegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Aufstellung von Pollern als sinnvoll erachtet. Der Einsatz von 4 Absperrpollern (Rot/weiß, herausnehmbar mit Schloss) sollte den Weg vom Fahrzeugverkehr abgrenzen.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 900,00 EUR

1220101-80100-5222000

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Lageplan (2107 KB)    
Anlage 2 2 2020-10-02 Zustand Weg + Verkehrszeichen (7886 KB)    
Anlage 1 3 2021-05-18 Zustand Weg + Verkehrszeichen (1458 KB)