Vorlage - CH-057/2021
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof für das Haushaltsjahr 2022. Die Verwaltung wird aufgefordert die Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg einzuholen sowie entsprechende Mittel im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Jahr 2022 einzuplanen.
Sachverhalt:
Durch Anwohner der Straße „Schönhof“ im Choriner Ortsteil Golzow wurde die Verwaltung auf eine gefährliche Einmündung hingewiesen. Es wurde der Wunsch zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung „L23/ Schönhof“ sowie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L23 im Bereich der v. g. Einmündung geäußert. Begründet wurde der Antrag mit der schlechten Einsehbarkeit des Verkehrs, diverser Beinaheunfälle und tatsächlichen Unfällen an der Einmündung.
Zurzeit liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich bei 100 km/h. Der kurvige und hügelige Fahrbahnverlauf erschwert die Sichtbeziehungen. In den Sommermonaten wird durch hochstehendes Gras und Feldfrüchte die Sicht zusätzlich eingeschränkt. Vor der Einmündung sind auf jeder Fahrbahnseite Bushaltepunkte vorhanden. Nach derzeitigem Stand werden diese jedoch nicht genutzt.
Durch die Verwaltung wurde am 09.06.2021 ein Antrag zur Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim gestellt. Beantragt wurde die Aufstellung der Verkehrszeichen 274-70 (70 km/h) für den Bereich der o. g. Einmündung.
Zusätzlich zur geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung kann ein Verkehrsspiegel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit betragen. Eine Vor-Ort-Besichtigung bekräftigte diesen Umstand. Die Aufstellung kann nur nach Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg) erfolgen. Sofern die Gemeinde Chorin sich für die Aufstellung ausspricht, wird der LS Bbg um Zustimmung gebeten. Da für das Haushaltsjahr 2021 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt wurden, kann der Spiegel erst mit der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt und beschafft werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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