Vorlage - CH-057/2021

 
 
Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels im OT Golzow, Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.09.2021 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
CH-057-2021_Standort Verkehrsspiegel
CH-057-2021_Lage 001
CH-057-2021_Lage 002
CH-057-2021_Entwurf Vz-Plan

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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof für das Haushaltsjahr 2022. Die Verwaltung wird aufgefordert die Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg einzuholen sowie entsprechende Mittel im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Jahr 2022 einzuplanen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Durch Anwohner der Straße „Schönhof“ im Choriner Ortsteil Golzow wurde die Verwaltung auf eine gefährliche Einmündung hingewiesen. Es wurde der Wunsch zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung „L23/ Schönhof“ sowie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L23 im Bereich der v. g. Einmündung geäußert. Begründet wurde der Antrag mit der schlechten Einsehbarkeit des Verkehrs, diverser Beinaheunfälle und tatsächlichen Unfällen an der Einmündung.

 

Zurzeit liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich bei 100 km/h. Der kurvige und hügelige Fahrbahnverlauf erschwert die Sichtbeziehungen. In den Sommermonaten wird durch hochstehendes Gras und Feldfrüchte die Sicht zusätzlich eingeschränkt.

Vor der Einmündung sind auf jeder Fahrbahnseite Bushaltepunkte vorhanden. Nach derzeitigem Stand werden diese jedoch nicht genutzt.

 

Durch die Verwaltung wurde am 09.06.2021 ein Antrag zur Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim gestellt. Beantragt wurde die Aufstellung der Verkehrszeichen 274-70 (70 km/h) für den Bereich der o. g. Einmündung.

 

Zusätzlich zur geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung kann ein Verkehrsspiegel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit betragen. Eine Vor-Ort-Besichtigung bekräftigte diesen Umstand.

Die Aufstellung kann nur nach Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg) erfolgen. Sofern die Gemeinde Chorin sich für die Aufstellung ausspricht, wird der LS Bbg um Zustimmung gebeten.

Da für das Haushaltsjahr 2021 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt wurden, kann der Spiegel erst mit der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt und beschafft werden.   

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

600,00 EUR

1220101-30601-0822010

HHPL 2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CH-057-2021_Standort Verkehrsspiegel (1550 KB)    
Anlage 2 2 CH-057-2021_Lage 001 (2698 KB)    
Anlage 3 3 CH-057-2021_Lage 002 (3235 KB)    
Anlage 4 4 CH-057-2021_Entwurf Vz-Plan (177 KB)