Vorlage - AA-031/2021 IV

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von den amtsangehörigen Gemeinden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
01.07.2021 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

 

Auf der Bundesebene sowie im Landkreis Barnim und in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat der Radverkehr in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Radwege in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg dienen z.B. als Schulweg oder sind Bestandteil touristischer Radrouten in Brandenburg und ganz   Deutschland. Weiterhin wird das Fahrrad immer häufiger als Verkehrsmittel im Alltagsverkehr eingesetzt. Einige Unternehmen haben bereits damit begonnen ihre Transporte auf Lastenräder um- zustellen.

 

Seitens der Bundes- und Landesregierung werden über verschiedene Förderprogramme zunehmend Fördermittel 2.8. für den Ausbau von Radwegen, für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Radfahrer, für die Anbindung an Bahnhöfen, Errichtung von Bike+Ride- Anlagen usw. bereitgestellt.

 

Für die Ermittlung von Handlungsschwerpunkten auf den Radwegen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-0derberg wird die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes empfohlen. Ein Radwegekonzept für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg kann einen Überblick zur Situation des Radverkehrs geben. Darauf aufbauend kann das Radwegekonzept die Voraussetzung für zielgerichtete Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen sein. Letztendlich kann das Radwegekonzept als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln herangezogen werden.

 

Das Radverkehrsnetz erstreckt sich über die jeweiligen Gemarkungsgrenzen der amtsangehörigen

Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hinweg. Daher ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes nur für alle amtsangehörigen Gemeinden sinnvoll. Die Erstellung eines Radwegekonzeptes nur für eine Gemeinde wäre unverhältnismäßig.

 

Für die Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bedarf es einer Aufgabenübertragung der amtsangehörigen Gemeinden, vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, an das Amt Britz-Chorin-Oderberg (vgl. 5 135 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Die Aufgabenübertragung auf das Amt wird wirksam, nachdem das Amt die beabsichtigte Übertragung dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung angezeigt hat und dieses nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Zugang der Anzeige der Übertragung widersprechen hat.

 

Bei einer Zustimmung von mehreren Gemeinden wird die Thematik im Amtsausschuss behandelt. Der Amtsausschuss kann durch Beschlussvorlage den Amtsdirektor beauftragen ein Radwegekonzept zu erarbeiten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt des Amtes Britz-Chorin- Oderberg zu berücksichtigen. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von dem Verbot des ln-sich-Geschäftes befreit (vgl. 55 181 Bürgerliches Gesetzbuch).