Vorlage - BR-037/2021

 
 
Betreff: Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.12
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
16.08.2021 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.08.2021 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schulbezirkssatzung-Britz-Entwurf

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 106 Absatz 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) ist für jede Grundschule der Schulbezirk zu bestimmen, für den die Schule örtlich zuständig ist. Darüber hinaus haben die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß den §§ 100 und 101 BbgSchulG ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen oder diese Kompetenz einem anderen Schulträger zu übertragen.

 

Mit vorliegender Satzung bestimmt die Gemeinde Britz den Schulbezirk für die Max-Kienitz-Grundschule. Dieser umfasst das vollständige Gemeindegebiet der Gemeinden Britz und Chorin. Letzteres ist möglich, da beide Kommunen eine »öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz« (vgl. BR-012/2021) abgeschlossen haben und diese Vereinbarung vom Landkreis Barnim am 26. Mai 2021 aufsichtsbehördlich genehmigt wurde.

 

Im Gegensatz zu früheren Regelungen, in denen eine Ausnahme für den Choriner Ortsteil Senftenhütte galt, dessen Kinder die Grundschule in Joachimsthal besuchten, ist die Grundschule Britz nun für alle Kinder der Gemeinde Chorin örtlich zuständig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulbezirkssatzung-Britz-Entwurf (190 KB)