Vorlage - BR-037/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Nach § 106 Absatz 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) ist für jede Grundschule der Schulbezirk zu bestimmen, für den die Schule örtlich zuständig ist. Darüber hinaus haben die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß den §§ 100 und 101 BbgSchulG ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen oder diese Kompetenz einem anderen Schulträger zu übertragen.
Mit vorliegender Satzung bestimmt die Gemeinde Britz den Schulbezirk für die Max-Kienitz-Grundschule. Dieser umfasst das vollständige Gemeindegebiet der Gemeinden Britz und Chorin. Letzteres ist möglich, da beide Kommunen eine »öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz« (vgl. BR-012/2021) abgeschlossen haben und diese Vereinbarung vom Landkreis Barnim am 26. Mai 2021 aufsichtsbehördlich genehmigt wurde.
Im Gegensatz zu früheren Regelungen, in denen eine Ausnahme für den Choriner Ortsteil Senftenhütte galt, dessen Kinder die Grundschule in Joachimsthal besuchten, ist die Grundschule Britz nun für alle Kinder der Gemeinde Chorin örtlich zuständig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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