Vorlage - BR-038/2021
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Die Gemeinde Britz beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf der Bundesebene sowie im Landkreis Barnim und in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat der Radverkehr in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Radwege in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg dienen z.B. als Schulweg oder sind Bestandteil touristischer Radrouten in Brandenburg und ganz Deutschland. Weiterhin wird das Fahrrad immer häufiger als Verkehrsmittel im Alltagsverkehr eingesetzt. Einige Unternehmen haben bereits damit begonnen ihre Transporte auf Lastenräder umzustellen. Seitens der Bundes- und Landesregierung werden über verschiedene Förderprogramme zunehmend Fördermittel z.B. für den Ausbau von Radwegen, für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Radfahrer, für die Anbindung an Bahnhöfen, Errichtung von Bike+Ride-Anlagen usw. bereitgestellt.
Für die Ermittlung von Handlungsschwerpunkten auf den Radwegen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes empfohlen. Ein Radwegekonzept für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg kann einen Überblick zur Situation des Radverkehrs geben. Darauf aufbauend kann das Radwegekonzept die Voraussetzung für zielgerichtete Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen sein. Letztendlich kann das Radwegekonzept als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln herangezogen werden.
Das Radverkehrsnetz erstreckt sich über die jeweiligen Gemarkungsgrenzen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hinweg. Daher ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes nur für alle amtsangehörigen Gemeinden sinnvoll. Die Erstellung eines Radwegekonzeptes nur für die Gemeinde Britz wäre unverhältnismäßig.
Für die Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bedarf es einer Aufgabenübertragung der Gemeinde Britz, vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, an das Amt Britz-Chorin-Oderberg (vgl. § 135 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Die Aufgabenübertragung auf das Amt wird wirksam, nachdem das Amt die beabsichtigte Übertragung dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung angezeigt hat und dieses nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Zugang der Anzeige der Übertragung widersprochen hat.
Bei einer Zustimmung von mehreren Gemeinden wird die Thematik im Amtsausschuss behandelt. Der Amtsausschuss kann durch Beschlussvorlage den Amtsdirektor beauftragen ein Radwegekonzept zu erarbeiten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu berücksichtigen. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von dem Verbot des In-sich-Geschäftes befreit (vgl. § 181 Bürgerliches Gesetzbuch).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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