Vorlage - OD-055/2021

 
 
Betreff: Zuschuss für die Wiederherstellung des Bolzplatzes hinter der Sporthalle Am Friedenshain
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
04.08.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg, die Ausreichung eines Zuschusses in Höhe von 12.500,00 € an den Sportverein „Grün-Weiss 90 e. V.“ zweckgebunden für die Wiederherstellung des Bolzplatzes hinter der Sporthalle Am Friedenshain. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 in Ansatz zu bringen.

 

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Sachverhalt:

 

 

 

 

 

Der Sportverein “Grün-Weiss 90 Oderberg e. V.“ möchte hinter der Sporthalle Am Friedenshain den Bolzplatz wiederherrichten.

Es wird in Betracht gezogen, den Bolzplatz auf der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 340 zu aktivieren. Das Flurstück liegt im Eigentum der Stadt Oderberg.

 

Quelle: Brandenburgviewer

 

Der Verein „Grün-Weiss 90 Oderberg e.V“ beantragt über den Kreissportbund für das Jahr 2022 Zuwendungen zur Wiederherstellung des Bolzplatzes hinter der Sporthalle. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Kreissportbund die Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 12.500,00 € fördert. Dies entspricht einer 50 prozentigen Förderung der Maßnahme. Die geschätzten Kosten der Wiederherstellung des Bolzplatzes belaufen sich auf 25.000,00 €. Es ist davon auszugehen, dass die Differenz von 12.500,00 € als Eigenleistung durch den Sportverein erbracht werden muss. Diese Mittel kann der Sportverein allein nicht aufbringen. Aus diesem Grunde beabsichtigt, die Stadt Oderberg den Betrag in Höhe von 12.500,00 € als Zuschuss auszureichen. Der Mehrbetrag ist durch den Verein zu leisten.  

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

 

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

12.500,00 €

2810102-80100-5318000

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 in Ansatz zu bringen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen