Vorlage - BR-039/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Entwurf zum Verkehrszeichenplan (Anlage 1) und beauftrag den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Mit der Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches sind entsprechende Mittel für Verkehrszeichen, Rohrpfosten und Bodenschwellen in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg liegt ein Antrag vor, wonach die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Verkehrszeichen 325.1/ 325.2) für die „Seestraße“ gewünscht wird. Begründet wird der Antrag damit, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten meist deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegen. Diese Überschreitungen stellen eine Gefahr für Fußgänger und Tiere dar. Vor allem in Bereichen wo kein Gehweg vorhanden ist besteht Handlungsbedarf. Alle Verkehrsteilnehmer teilen sich dort die Verkehrsfläche. Unterstützt wird die Antragstellerin von weiteren Anwohnern der Straße, welche dieses Vorhaben mit ihrer Unterschrift befürworten.
Das Wohngebiet „Oderberger Straße“ in Britz, welchem die „Seestraße“ zugehörig ist, ist als Tempo-30-Zone durch Vz. 274.1/ 274.2 an allen Zufahrten gekennzeichnet. Als Folge der Beschilderung gilt, sofern nicht andere vorfahrtsregelnde Vz. aufgestellt wurden, die Rechts-vor-Links-Regel an allen Kreuzungen und Einmündungen. Damit soll bezweckt werden, dass durch das langsame herfahren an eine Kreuzung oder Einmündung die gesamte Geschwindigkeit für den Bereich in Summe reduziert wird. Die Fahrbahn der „Seestraße“ ist ca. 5,00 Meter breit und wird von der „Eberswalder Straße“ bis zur „Oderberger Straße“ auf der südlichen Seite durch einen Gehweg begleitet. Ab der Kreuzung „Oderberger Straße“ in nordöstlicher Richtung müssen sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen. Die Fahrbahn ist eben und weist nur an der Aus-/ Zufahrt eine bauliche Abgrenzung (Aufpflasterung) vor.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. So sollen sie nur in Bereichen eingerichtet werden, die folgende Kriterien erfüllen:
Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) notwendig. Im Vorfeld ist jedoch die Interessenbekundung der Gemeinde abzufordern. Mit einem positiven Votum wird ein entsprechender Antrag gestellt.
Nach derzeitigem Stand sind im Bereich der „Seestraße“ keine Verkehrsunfälle bekannt. Eine besondere Gefahrenlage kann ebenfalls nicht bestätigt werden.
Am 07.06.2021 wurde ein mobiles Dialog-Display im Bereich „Seestraße 38“ in Fahrtrichtung „Ragöser Straße“ aufgestellt. Dieses Display signalisiert dem Verkehrsteilnehmer „DANKE“, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wurde oder „LANGSAM“, wenn eine Überschreitung vorlag. Neben der Signalisierung werden Daten zur Geschwindigkeit und zur Fahrzeugart (Lkw, Pkw, Lieferwagen, Krad) erfasst und abgespeichert. Die Auswertung der Daten ergab folgende Werte:
Zeitraum: 07.07.2021 – 05.08.2021
Die Daten zeigen, dass mehr als 3/4 der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einhalten. Eine deutliche Überschreitung der Geschwindigkeiten kann nicht erkannt werden. In etwa 7 % der gemessenen Fahrzeuge überschreiten die Geschwindigkeit um mehr 5 km/h und nur 2 % liegen über 10 km/h.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einigen Hürden verbunden. Die Abgrenzung des Bereichs muss für den Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein. Dazu sollen der Beginn und das Ende mit einer Aufpflasterung o. Ä. kenntlich gemacht werden. Hier könnten als Alternative Bodenschwellen zum Einsatz kommen. Weiterhin sind entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen. Eine Wiederholung der Verkehrszeichen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist nicht zulässig. Die Akzeptanz eines verkehrsberuhigten Bereichs nimmt i. d. R. mit der Länge des Bereiches ab. Verkehrsteilnehmer sind meist nicht gewillt, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 5-7 Km/h („Schrittgeschwindigkeit“) über eine längere Wegstrecke einzuhalten. Dies kann dazu führen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs deutlich überschritten werden. Kinder und Fußgänger, die im verkehrsberuhigten Bereich Vorrang genießen und die Straßen zum Spielen und verweilen nutzen können, werden durch die erhöhten Geschwindigkeiten zusätzlich gefährdet. Weiterhin ist durch die Gemeinde Britz der verkehrsberuhigte Bereich eindeutig abzugrenzen. Ein Vorschlag der Verwaltung wurde in der Anlage 1 „Entwurf zum Verkehrszeichenplan“ veranschaulicht.
Für die Haushaltsplanung 2022 müssen folgenden Aufwendungen berücksichtigt werden:
Verkehrszeichen und Rohrpfosten (ca. 950,00 EUR): 2x „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“, einseitig 1x „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“, einseitig 3x „Beginn/ Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“, doppelseitig 6x Rohrpfosten
Bodenschwellen zur Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs (ca. 950,00 EUR): 6x Endstück 15x Mittelstück
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |