Vorlage - OD-057/2021

 
 
Betreff: Einführung eines Baby-Begrüßungsgeldes in der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
04.08.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einführung eines Baby-Begrüßungsgeldes in der Stadt Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor, das Begrüßungsgeld jährlich, beginnend ab dem Jahr 2022 in den Haushalt der Stadt Oderberg einzustellen. Die Höhe des Baby-Begrüßungsgeldes beträgt 10,00 EUR für jedes Neugeborene mit Hauptwohnsitz in Oderberg. Maßgeblich für die Wohnsitzfeststellung ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes.

 

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Sachverhalt:

 

In der Stadt Oderberg wurden in den letzten Jahren jährlich durchschnittlich 15 Kinder geboren. Das ist zu wenig, um das jährliche Bevölkerungssaldo auszugleichen und das Älterwerden der Bevölkerung zu stoppen. Um diesem Trend entgegenzuwirken haben bereits einige Städte und Gemeinden als kleine Aufmerksamkeit ein Baby-Begrüßungsgeld eingeführt. Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter soll jedes Neugeborene, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Stadt Oderberg ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 10,00 € erhalten. Die Zuwendung soll ohne Antrag mit Einverständniserklärung zur Datenübermittlung der Eltern durch den/ die ehrenamtliche/n Bürgermeister/in bar bei einem Begrüßungsbesuch übergeben werden. Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen sind durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu treffen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwand

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

150,00 €

1110102 80100 5318000

2022 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Zuschüsse werden in den Haushaltsplan eingestellt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen