Vorlage - OD-057/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einführung eines Baby-Begrüßungsgeldes in der Stadt Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor, das Begrüßungsgeld jährlich, beginnend ab dem Jahr 2022 in den Haushalt der Stadt Oderberg einzustellen. Die Höhe des Baby-Begrüßungsgeldes beträgt 10,00 EUR für jedes Neugeborene mit Hauptwohnsitz in Oderberg. Maßgeblich für die Wohnsitzfeststellung ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
Sachverhalt:
In der Stadt Oderberg wurden in den letzten Jahren jährlich durchschnittlich 15 Kinder geboren. Das ist zu wenig, um das jährliche Bevölkerungssaldo auszugleichen und das Älterwerden der Bevölkerung zu stoppen. Um diesem Trend entgegenzuwirken haben bereits einige Städte und Gemeinden als kleine Aufmerksamkeit ein Baby-Begrüßungsgeld eingeführt. Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter soll jedes Neugeborene, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Stadt Oderberg ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 10,00 € erhalten. Die Zuwendung soll ohne Antrag mit Einverständniserklärung zur Datenübermittlung der Eltern durch den/ die ehrenamtliche/n Bürgermeister/in bar bei einem Begrüßungsbesuch übergeben werden. Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen sind durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu treffen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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