Vorlage - CH-061/2014

 
 
Betreff: Neubau bzw. Erweiterung und teilweise Rückbau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Chorin, OT Sandkrug
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.11.2014 
Gemeindevertretung Chorin    
Anlagen:
Sandkrug komplett

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Chorin OT Sandkrug  „Angermünder Straße“. Dazu wird die Amtsverwaltung beauftragt, zunächst ein geeignetes Planungsbüro bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zu binden.

Die Gemeinde verpflichtet sich, die notwendigen Mittel im Haushalt für das Jahr 2015 einzustellen. 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Chorin, OT Sandkrug  „Angermünder Straße“, wurde 1975 – 1977  errichtet. Auf einer Länge von ca. 1000 Metern wurde ein Elektrokabel (Aluminiumkabel) verlegt und 30 Beleuchtungsmaste aus Beton installiert. Im Jahr 2013 erfolgte eine Fehlersuche auf Grund der in immer kürzeren Zeitabständen auftretenden Störungen, die zwar erfolgreich war, aber ein schon völlig marodes Kabel aufweist. Fast wöchentlich traten und treten Störungen bei der Beleuchtung auf. Eine Reparaturübersicht liegt der Gemeindevertretung vor. Die Straßenbeleuchtung  verläuft entlang der „Angermünder Straße“, an einer Landesstraße der L 200 (vormals Bundesstraße 2).

In der gesamten Ortslage  erfolgte der Bau des Radweges. Sowohl von den Anwohnern als auch von der Gemeindevertretung  Chorin  erscheint es sinnvoll, das Ausleuchten dieses Radweges  vorzunehmen.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern und bauliche Mängel zu beheben, sind die Betonmaste, die schon jetzt eine Gefahrenquelle aufweisen (Standsicherheit) schon aus Sicherheitsgründen auszutauschen bzw. zu entfernen.

Eine neue Wegebeleuchtung ist vorstellbar entlang des Radweges im Bereich  Ortseingang Sandkrug Höhe  „Karlstraße“ bis Ortsausgang Richtung Kloster.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für die Planung, die Neuerrichtung und die Demontage der Altanlage, in Höhe von ca. 100.000,00 Euro geschätzt.

Eine genaue Kostenberechnung kann jedoch erst durch ein geeignetes Planungsbüro vorgelegt werden. Die Kosten dieser Maßnahme können zumindest teilweise durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kompensiert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

ca. 100.000,00 €

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Beate Gietz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sandkrug komplett (78 KB)