Vorlage - CH-061/2014
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Chorin OT Sandkrug „Angermünder Straße“. Dazu wird die Amtsverwaltung beauftragt, zunächst ein geeignetes Planungsbüro bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zu binden. Die Gemeinde verpflichtet sich, die notwendigen Mittel im Haushalt für das Jahr 2015 einzustellen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Chorin, OT Sandkrug „Angermünder Straße“, wurde 1975 – 1977 errichtet. Auf einer Länge von ca. 1000 Metern wurde ein Elektrokabel (Aluminiumkabel) verlegt und 30 Beleuchtungsmaste aus Beton installiert. Im Jahr 2013 erfolgte eine Fehlersuche auf Grund der in immer kürzeren Zeitabständen auftretenden Störungen, die zwar erfolgreich war, aber ein schon völlig marodes Kabel aufweist. Fast wöchentlich traten und treten Störungen bei der Beleuchtung auf. Eine Reparaturübersicht liegt der Gemeindevertretung vor. Die Straßenbeleuchtung verläuft entlang der „Angermünder Straße“, an einer Landesstraße der L 200 (vormals Bundesstraße 2). In der gesamten Ortslage erfolgte der Bau des Radweges. Sowohl von den Anwohnern als auch von der Gemeindevertretung Chorin erscheint es sinnvoll, das Ausleuchten dieses Radweges vorzunehmen. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern und bauliche Mängel zu beheben, sind die Betonmaste, die schon jetzt eine Gefahrenquelle aufweisen (Standsicherheit) schon aus Sicherheitsgründen auszutauschen bzw. zu entfernen. Eine neue Wegebeleuchtung ist vorstellbar entlang des Radweges im Bereich Ortseingang Sandkrug Höhe „Karlstraße“ bis Ortsausgang Richtung Kloster. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für die Planung, die Neuerrichtung und die Demontage der Altanlage, in Höhe von ca. 100.000,00 Euro geschätzt. Eine genaue Kostenberechnung kann jedoch erst durch ein geeignetes Planungsbüro vorgelegt werden. Die Kosten dieser Maßnahme können zumindest teilweise durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kompensiert werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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