Vorlage - CH-061/2021
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Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Lieferung einer mobilen Bühne an die Firma Platzhirsch event.bühne.technik. Der Auftragswert beläuft sich auf 39.627,00 €.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat mit Beschluss CH-043/2021 vom 27.05.2021 die Beschaffung einer mobilen Bühne für die Gemeinde Chorin beschlossen. Im Haushalt der Gemeinde Chorin wurden für die Anschaffung einer mobilen Bühne bereits im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 40.000,- € eingestellt. Diese Haushaltsmittel wurden von 2020 nach 2021 übertragen.
Durch die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wurde anhand der Vorgaben der Gemeinde Chorin ein Leistungsverzeichnis für die öffentliche Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erstellt.
Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung:
Im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung ist festzustellen, dass das wirtschaftlichste Angebot (Anbieter B in Höhe von 45.101,- €) über dem Haushaltsansatz der Gemeinde Chorin liegt.
Aus Sicht der Amtsverwaltung kann der Mehrbedarf in Höhe von 5.101,- € nicht durch den Haushalt 2021 gedeckt werden. Da eine weitere Übertragung der finanziellen Mittel in das Haushaltsjahr 2022 und ein erneuter Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2022 aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich ist, muss die Leistungserbringung bis 31.12.2021 erfolgen, um eine Mittelverwendung in 2021 sicherzustellen. Aus diesem Grunde wurde durch die Amtsverwaltung mit allen Bietern nachverhandelt. In der Nachverhandlung wurde eine Änderung im Leistungsverzeichnis, hier die Verringerung der Fläche von 36 m² auf 30m², vorgenommen. Im Ergebnis liegen Angebote für eine kleinere mobile Bühne vor. Diese Angebote sind durch den im Haushalt 2021 veranschlagten Betrag gedeckt.
Im Ergebnis der Nachverhandlungen ist festzustellen, dass das günstigste Angebot für eine mobile Bühne vom Anbieter B in Höhe von 35.700,- € übersandt wurde. Hierbei handelt es sich jedoch um eine gebrauchte Bühne. Das wirtschaftlichste Angebot für eine neue Bühne wurde vom Anbieter C in Höhe von 39.627,00 € übersandt.
Die Amtsverwaltung empfiehlt, dem Anbieter C den Zuschlag zu erteilen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Der Finanz- und Sozialausschuss Chorin hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 über die Vorlage beraten und eine Eilentscheidung über die Vergabe der Lieferung einer mobilen Bühne empfohlen. Eine Eilentscheidung ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Chorin erforderlich. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, da der Kauf schnellstmöglich erfolgen muss. Die Erbringung der Leistung muss zum 31.12.2021 erfolgen, da die Haushaltsmittel nicht erneut übertragen werden können. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vergabe der Lieferung der mobilen Bühne an die Firma:
Platzhirsch event.bühne.technik Rosenthalstraße 22 42369 Wuppertal
mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.627,00 EUR zu vergeben.
Datum: Datum:
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die 09.11.2021 beschlossene Eilentscheidung zur Vergabe der Lieferung der mobilen Bühne an die Firma:
Platzhirsch event.bühne.technik Rosenthalstraße 22 42369 Wuppertal
mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.627,00 EUR.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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