Vorlage - CH-061/2021

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung / Beschaffung einer mobilen Bühne für die Gemeinde Chorin - Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.10.2021 
Gemeindevertretung Chorin an Verwaltung zurück verwiesen   
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
09.11.2021 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.11.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Leistungsverzeichnis-mobile Bühne

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Lieferung einer mobilen Bühne an die Firma Platzhirsch event.bühne.technik. Der Auftragswert beläuft sich auf 39.627,00 €.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat mit Beschluss CH-043/2021 vom 27.05.2021 die Beschaffung einer mobilen Bühne für die Gemeinde Chorin beschlossen. Im Haushalt der Gemeinde Chorin wurden für die Anschaffung einer mobilen Bühne bereits im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 40.000,- € eingestellt. Diese Haushaltsmittel wurden von 2020 nach 2021 übertragen.

 

Durch die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wurde anhand der Vorgaben der Gemeinde Chorin ein Leistungsverzeichnis für die öffentliche Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erstellt.

 

Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung:

 

Anbieter

Preis (inkl. 19 % MwSt.)

A

53.431,-€

B

45.101,-€

C

61.796,70€

D

51.011,73€

 

Im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung ist festzustellen, dass das wirtschaftlichste Angebot (Anbieter B in Höhe von 45.101,- €) über dem Haushaltsansatz der Gemeinde Chorin liegt.

 

Aus Sicht der Amtsverwaltung kann der Mehrbedarf in Höhe von 5.101,- € nicht durch den Haushalt 2021 gedeckt werden. Da eine weitere Übertragung der finanziellen Mittel in das Haushaltsjahr 2022 und ein erneuter Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2022 aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich ist, muss die Leistungserbringung bis 31.12.2021 erfolgen, um eine Mittelverwendung in 2021 sicherzustellen. Aus diesem Grunde wurde durch die Amtsverwaltung mit allen Bietern nachverhandelt. In der Nachverhandlung wurde eine Änderung im Leistungsverzeichnis, hier die Verringerung der Fläche von 36 m² auf 30m², vorgenommen. Im Ergebnis liegen Angebote für eine kleinere mobile Bühne vor. Diese Angebote sind durch den im Haushalt 2021 veranschlagten Betrag gedeckt.

 

 

 

 

 

 

Anbieter

Preis

Bemerkungen

A

37.485,- €

gebrauchte Bühne; Bühnenfläche 30 m²

B

35.700,- €

ein gebrauchter Anhänger (Fertigung 05/2017; neue TÜV Plakette + 1 Jahr Garantie)

C

39.158,14 € oder

 

 

 

39.627,-€

Bühnenfläche 24 m² kann flexibel auf 30 m² vergrößert werden.

 

Bühnenfläche 30 m²

D

47.600,- €

Angebot gleich dem Angebot der öffentlichen Ausschreibung, nur ohne Dachstützenset.

 

Im Ergebnis der Nachverhandlungen ist festzustellen, dass das günstigste Angebot für eine mobile Bühne vom Anbieter B in Höhe von 35.700,- € übersandt wurde. Hierbei handelt es sich jedoch um eine gebrauchte Bühne. Das wirtschaftlichste Angebot für eine neue Bühne wurde vom Anbieter C in Höhe von 39.627,00 € übersandt.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt, dem Anbieter C den Zuschlag zu erteilen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlungen

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

40.000,00

1110102-30100-0731000

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Der Finanz- und Sozialausschuss Chorin hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 über die Vorlage beraten und eine Eilentscheidung über die Vergabe der Lieferung einer mobilen Bühne empfohlen. Eine Eilentscheidung ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Chorin erforderlich. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, da der Kauf schnellstmöglich erfolgen muss. Die Erbringung der Leistung muss zum 31.12.2021 erfolgen, da die Haushaltsmittel nicht erneut übertragen werden können. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar.

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

 

Eilentscheidung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vergabe der Lieferung der mobilen Bühne an die Firma:

 

Platzhirsch event.bühne.technik

Rosenthalstraße 22

42369 Wuppertal

 

mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.627,00 EUR zu vergeben.

 

Datum:                   Datum:

 

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Martin Horst

Vorsitzender der Gemeindevertretung Chorin

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die 09.11.2021 beschlossene Eilentscheidung zur Vergabe der Lieferung der mobilen Bühne an die Firma:

 

Platzhirsch event.bühne.technik

Rosenthalstraße 22

42369 Wuppertal

 

mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.627,00 EUR.

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leistungsverzeichnis-mobile Bühne (31 KB)