Vorlage - OD-060/2021

 
 
Betreff: B158-Brücke über die HOW in Oderberg, Vereinbarung über den Bau und die Kostenteilung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
15.09.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
OD-060.2021 Anlage (1)
OD-060.2021 Anlage (2)
OD-060.2021 Anlage (3)

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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die gemäß Vereinbarung über den Bau und die Kostenteilung der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege im Zusammenhang mit der Erneuerung der Brücke über die HOW in Oderberg im Zuge der Bundesstraße B158 im Abschnitt 008 von Station 3,340 bis 3,355 und im Abschnitt 011 von Station 0,000 bis 0,280 auf die Stadt Oderberg entfallenden Kostenanteile zu übernehmen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die finanziellen Mittel für den auf die Stadt Oderberg entfallenden Kostenanteil in Höhe von 145.000,- EUR in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen plant als Baulastträger den Ersatzneubau der Brücke über die HOW in Oderberg im Zuge der Bundesstraße B158 im Abschnitt 008 von Station 3,340 bis 3,355 und im Abschnitt 011 von Station 0,000 bis 0,280, siehe Anlage (3).

 

Dabei sind auch Leistungen zu berücksichtigen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Oderberg fallen. Das betrifft die Wiederherstellung:

  • der an die Brücke anschließenden Gehwege
  • der drei Treppenabgänge
  • der Straßenbeleuchtung

die im Auftrag und auf Rechnung der Stadt Oderberg ausgeschrieben und vergeben werden     sollen.

 

In Vorbereitung der Leistungsvergabe durch den Landesbetrieb Straßenwesen hat die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg in Ihren Sitzungen am 07.04.2021 (Beschluss-Nr.: OD-028/2021) und am 09.06.2021 (Beschluss-Nr.: OD-043/2021) die Festlegungen zur Gestaltung der im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau stehenden Treppenabgänge, Geländer, Beschaffenheit des Gehweges und  Straßen-Beleuchtung beschlossen. Die beschlossenen Festlegungen zur Gestaltung wurden vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde in die Planung entsprechend aufgenommen.

 

Die Planung und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt im Benehmen mit der Stadt Oderberg. Dafür ist eine Vereinbarung über den Bau und die Kostenteilung der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege im Zuge der Bundesstraße B158 zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Oderberg notwendig, siehe Entwurf Anlage (1). Die rechtlichen Grundlagen sind in I. Allgemeines  § 1 Gegenstand der Vereinbarung, Absatz (3) Grundlagen der Vereinbarung zusammengefasst.

 

Gemäß Vereinbarung übernimmt der Landesbetrieb Straßenwesen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahn der B158, die Angleichung der Straßen- und Wegean­bindungen, die Wiederherstellung der für die bauzeitlichen Umfahrung und Baustellenzu­fahrten genutzten Straßen und Flächen in ihrer bisherigen Breite und Beschaffenheit.  

 

Die Stadt Oderberg hat die Materialkosten für:

  • den neuen Belag bei der Wiederherstellung der Gehwege
  • der Treppen- und Böschungsgeländer
  • der Stufen der Abgangstreppen als Betonfertigteile
  • der neuen Beleuchtungsmaste und der Brückenbeleuchtung im Handlauf

gemäß II. Kostenverteilung § 3 Kosten der Fahrbahnen, Gehwege, Geländer und Treppen und § 6 Straßenbeleuchtung, Energiekosten zu tragen.

 

Nach der vorläufigen Berechnung gemäß III. § 8 Zahlungspflicht und Abrechnung Absatz (1) betragen die Kosten für die Beteiligten an der Baumaßnahme wie folgt, siehe dazu auch Zusammenfassung Anlage (2):

 

Landesbetrieb Straßenwesen Bau  =  150.553,09 EUR

     Ablöse  =     6.000,00 EUR

 

Stadt Oderberg     = 141.476,01 EUR.

 

Die Präzisierung der anteiligen Kosten erfolgt nach Fertigstellung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der tatsächlichen Kosten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

145.000,00 EUR

5410103-80601-1912010

2022/2023

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die finanziellen Mittel sind in den HH 2022 einzustellen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OD-060.2021 Anlage (1) (2095 KB)    
Anlage 2 2 OD-060.2021 Anlage (2) (424 KB)    
Anlage 3 3 OD-060.2021 Anlage (3) (1692 KB)