Vorlage - OD-060/2021
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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die gemäß Vereinbarung über den Bau und die Kostenteilung der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege im Zusammenhang mit der Erneuerung der Brücke über die HOW in Oderberg im Zuge der Bundesstraße B158 im Abschnitt 008 von Station 3,340 bis 3,355 und im Abschnitt 011 von Station 0,000 bis 0,280 auf die Stadt Oderberg entfallenden Kostenanteile zu übernehmen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die finanziellen Mittel für den auf die Stadt Oderberg entfallenden Kostenanteil in Höhe von 145.000,- EUR in den Haushalt 2022 einzustellen.
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenwesen plant als Baulastträger den Ersatzneubau der Brücke über die HOW in Oderberg im Zuge der Bundesstraße B158 im Abschnitt 008 von Station 3,340 bis 3,355 und im Abschnitt 011 von Station 0,000 bis 0,280, siehe Anlage (3).
Dabei sind auch Leistungen zu berücksichtigen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Oderberg fallen. Das betrifft die Wiederherstellung:
die im Auftrag und auf Rechnung der Stadt Oderberg ausgeschrieben und vergeben werden sollen.
In Vorbereitung der Leistungsvergabe durch den Landesbetrieb Straßenwesen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg in Ihren Sitzungen am 07.04.2021 (Beschluss-Nr.: OD-028/2021) und am 09.06.2021 (Beschluss-Nr.: OD-043/2021) die Festlegungen zur Gestaltung der im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau stehenden Treppenabgänge, Geländer, Beschaffenheit des Gehweges und Straßen-Beleuchtung beschlossen. Die beschlossenen Festlegungen zur Gestaltung wurden vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde in die Planung entsprechend aufgenommen.
Die Planung und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt im Benehmen mit der Stadt Oderberg. Dafür ist eine Vereinbarung über den Bau und die Kostenteilung der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege im Zuge der Bundesstraße B158 zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Oderberg notwendig, siehe Entwurf Anlage (1). Die rechtlichen Grundlagen sind in I. Allgemeines § 1 Gegenstand der Vereinbarung, Absatz (3) Grundlagen der Vereinbarung zusammengefasst.
Gemäß Vereinbarung übernimmt der Landesbetrieb Straßenwesen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahn der B158, die Angleichung der Straßen- und Wegeanbindungen, die Wiederherstellung der für die bauzeitlichen Umfahrung und Baustellenzufahrten genutzten Straßen und Flächen in ihrer bisherigen Breite und Beschaffenheit.
Die Stadt Oderberg hat die Materialkosten für:
gemäß II. Kostenverteilung § 3 Kosten der Fahrbahnen, Gehwege, Geländer und Treppen und § 6 Straßenbeleuchtung, Energiekosten zu tragen.
Nach der vorläufigen Berechnung gemäß III. § 8 Zahlungspflicht und Abrechnung Absatz (1) betragen die Kosten für die Beteiligten an der Baumaßnahme wie folgt, siehe dazu auch Zusammenfassung Anlage (2):
Landesbetrieb Straßenwesen Bau = 150.553,09 EUR Ablöse = 6.000,00 EUR
Stadt Oderberg = 141.476,01 EUR.
Die Präzisierung der anteiligen Kosten erfolgt nach Fertigstellung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der tatsächlichen Kosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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