Vorlage - CH-062/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben, zu unterstützen.
Im Rahmen der Erstellung des Zuwendungsbescheides für den Verein Choriner Leben e.V. ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Einrichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung der Nestschaukel von dem Verein sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.06.2021 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2022 einzureichen. Sechs Vereine sind dem nachgekommen (siehe Anlage).
Folgende Anträge liegen zur Entscheidungsfindung vor:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Durch die Reduzierung der Zuwendungen Nr.: 1,6 ergibt sich eine Gesamtsumme von 4.275,00 €. Grundsätzlich spricht sich der Ausschuss positiv aus. Im Ausschuss kam die Frage einer doppelten Finanzierung gegenüber Zuwendung Nr.:2 auf. Die Verwaltung fügt demzufolge folgende Stellungnahme hinzu. Gemäß § 46 Abs. 4 Bbg KVerf dient das Ortsteilbudget zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat Mittel zur Verfügung stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin können gemäß § 3 der Richtlinie Zuwendungen zur Unterstützung von Verantsltungen und Vereinsjübilän berücksichtigt werden.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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