Vorlage - CH-062/2021

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.09.2021 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.09.2021 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Vereinsförderung 2022 Choriner Leben e.V.
Antrag Vereinsförderung 2022 Landfrauenverein Serwest e.V.
Antrag Vereinsförderung Förderverein FF Sandkrug e.V.
Antrag Vereinsförderung AWO Ortsverein Serwest_Senftenhütte e.V.
Antrag Vereinsförderung Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V.
Antrag auf Gewährung Zuwendung Gemeinde Chrorin Sportfreunde Sandkrug e.V.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben, zu unterstützen.

 

 

Nr.

Verein

Beantragte Zuwendung

1

Choriner Leben e.V.

1.500,00 €

2

Landfrauenverein Serwest e.V.

1.000,00 €

3

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug e.V.

825,00 €

4

AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V.

500,00 €

5

Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V.

500,00 €

6

Sportfreunde Sandkrug e.V.

400,00 €

 

Gesamtsumme

4.725,00 €

 

Im Rahmen der Erstellung des Zuwendungsbescheides für den Verein Choriner Leben e.V. ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Einrichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung der Nestschaukel von dem Verein sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.

 

Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.06.2021 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2022 einzureichen. Sechs Vereine sind dem nachgekommen (siehe Anlage).

 

Folgende Anträge liegen zur Entscheidungsfindung vor:

Nr.

Verein

Eingang

Projektname

Beantragte Zuwendung

Art der Zuwendung gem. § 3 Vereinsförderrichtlinie

1

Choriner Leben e.V.

08.06.2021

Erweiterung Spielplatz Chorin (Nestschaukel)

1.500,00 €

1, 3

2

Landfrauenverein Serwest e.V.

27.04.2021

Frauentagsfeier, Dorffest

1.000,00 €

2

3

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug e.V.

31.05.2021

Beschaffung v. T-Shirts, Kinder-und Generationsfest, Feier zum 03.10.2022

825,00 €

1, 2

4

AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V.

29.06.2021

Fahrtkosten im Rahmen von monatlichen Zusammenkünften

500,00 €

2

5

Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V.

25.06.2021

Brodowiner Naturlauf 2022

500,00 €

2

6

Sportfreunde Sandkrug e.V.

07.09.2021

Kleinfeldturniere, Pokale, Startgeld, Minizelte, Schiedsrichterkosten

400,00 €

2

 

 

Gesamtsumme

4.725,00 €

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwendungen

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

4.725,00 €

2810102 30100 5318000

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 entsprechend zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Nr.

Verein

Eingang

Projektname

Beantragte Zuwendung

Art der Zuwendung gem. § 3 Vereinsförderrichtlinie

1

Choriner Leben e.V.

08.06.2021

Erweiterung Spielplatz Chorin (Nestschaukel)

1.200,00 €

1, 3

6

Sportfreunde Sandkrug e.V.

07.09.2021

Kleinfeldturniere, Pokale, Startgeld, Minizelte, Schiedsrichterkosten

250,00 €

2

 

Durch die Reduzierung der Zuwendungen Nr.: 1,6 ergibt sich eine Gesamtsumme von 4.275,00 €.

Grundsätzlich spricht sich der Ausschuss positiv aus. Im Ausschuss kam die Frage einer doppelten Finanzierung gegenüber Zuwendung Nr.:2 auf. Die Verwaltung fügt demzufolge folgende Stellungnahme hinzu. Gemäß § 46 Abs. 4 Bbg KVerf dient das Ortsteilbudget zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat Mittel zur Verfügung stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin können gemäß § 3 der Richtlinie Zuwendungen zur Unterstützung von Verantsltungen und Vereinsjübilän berücksichtigt werden.

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Vereinsförderung 2022 Choriner Leben e.V. (1202 KB)    
Anlage 2 2 Antrag Vereinsförderung 2022 Landfrauenverein Serwest e.V. (634 KB)    
Anlage 3 3 Antrag Vereinsförderung Förderverein FF Sandkrug e.V. (1444 KB)    
Anlage 4 4 Antrag Vereinsförderung AWO Ortsverein Serwest_Senftenhütte e.V. (1489 KB)    
Anlage 5 5 Antrag Vereinsförderung Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V. (7776 KB)    
Anlage 6 6 Antrag auf Gewährung Zuwendung Gemeinde Chrorin Sportfreunde Sandkrug e.V. (2709 KB)