Vorlage - OD-063/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg bewilligt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen für die Errichtung einer vorgeschalteten Regenwasserbehandlungsanlage (SEDI-Anlage) und der damit verbundenen Ertüchtigung des vorhandenen Sickerbeckens am Platz der Einheit / Kiefernweg um 157.500,00 EUR. Die Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 157.500,00 EUR wird genehmigt und in den Haushalt 2022 eingestellt.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat in ihrer Sitzung am 09.09.2020 die Weiterbeauftragung des Planungsbüros Dr. Marx Ingenieure GmbH und die Ermächtigung der Verwaltung zur Ausschreibung der notwendigen Bauleistungen für die Errichtung einer vorgeschalteten Regenwasserbehandlungsanlage (SEDI-Anlage) und der damit verbundenen Ertüchtigung des vorhandenen Sickerbeckes am Platz der Einheit / Kiefernweg beschlossen (Beschluss-Nr.: OD-064/2020).
Mit der Erteilung der Baugenehmigung für den Umbau und Erweiterung des bestehenden Netto-Markendiscounter in Oderberg wurde von der Genehmigungsbehörde des Landkreises Barnim die Überarbeitung und Anpassung der Wasserrechtlichen Erlaubnis vom 18.06.1997 gefordert. Diese liegt mit Schreiben vom 02.12.2020 vor, wird unter der Registriernummer AB-O II-Oa-3/20 geführt und wurde unbefristet erteilt. Die Erlaubnis erlischt, wenn die Anlagen für die Gewässerbenutzung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bescheides in Betrieb genommen werden. Die Frist endet am 02.12.2022.
Für die Planung und Ausführung wurden 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 91.000,00 EUR in den Haushalt eingestellt, die in den Haushalt 2021 übertragen worden sind.
Auf Grundlage der Wasserrechtlichen Erlaubnis vom 02.12.2022 wurde die Planung fortgesetzt, siehe Anlage (1) und die zu erwartenden Baukosten ermittelt. In der Vorplanung sind die Auflagen aus der Wasserrechtlichen Erlaubnis entsprechend eingearbeitet worden. Gegenüber der Schätzung 2020 haben sich die Baukosten wesentlich erhöht und betragen 249.500,00 EUR brutto, inkl. anteilige Planungsleistungen. Das entspricht einem Mehrbedarf / überplanmäßige Investitionsausgaben in Höhe von 157.500,00 EUR. Die Mehrkosten lassen sich wie folgt begründen:
Eine Fortsetzung der Planung und Ausschreibung der Bauleistung kann erst erfolgen, wenn der Mehrbedarf / die überplanmäßigen Investitionsausgaben in Höhe von 157.500, 00 EUR genehmigt wird und somit die Finanzierung gesichert ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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