Vorlage - BR-047/2021 IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: ln den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und den beiden Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Britz werden Kinder im Alter von 0-12 Jahren täglich betreut und versorgt. Um den zu betreuenden Kindern ein geschütztes Umfeld zu geben und eine qualitativ wertvolle Arbeit zu gewähren, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen zum Schutz von Kindern wichtiger Bestandteil.
Eine Vereinbarung zum Kinderschutz wurde gemäß §§ 8a, 8b, 72a, 79, 80 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB Vlll) und §§ 1-4 Gesetz zur Kooperation und Information zum Kinderschutz (KKG) mit allen Einrichtungen des/r Amtes Britz-Chorin- Oderberg / Gemeinde Britz und dem Landkreis Bar-nim geschlossen.
Bisher fehlte eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit möglichen Kindeswohlgefährdungen durch Fachkräfte in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Das vorliegende Schutzkonzept soll sicherstellen, dass die Kindertagesstätten des Amtes Britz- Chorin- Oderberg und der Gemein-de Britz sichere und geschützte Orte für Kinder sind, in denen Grenzverletzungen und Übergriffe durch Schutzbefohlene oder andere Kinder keinen Nährboden finden.
Erarbeitet wurde das Konzept durch eine Arbeitsgruppe aus Kita-Leiterinnen und der Verwaltung. Die Entwurfsfassung wurde dann dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, mit der Bitte um Stellungnahme, übersandt. Die vom MBJS gegebenen Hinweise wurden aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet. Die finale Fassung des Kinderschutzkonzeptes wurde im Rahmen der Kita-Leiterinnen-Tagung mit allen Leiterinnen erörtert und dient nun als Grundlage für den Kinderschutz. Bei Bedarf können bestimmte Punkte, individuell für jede Einrichtung als zusätzliche Anlage, erweitert und ergänzt werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |