Vorlage - AA-040/2021
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Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt-Britz-Chorin-Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Durchführung des Verfahrens und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Sachverhalt: Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 BbgBKG (BbgBKG v. 24.05.2004) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg verpflichtet, eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen (siehe AA-055/2021 IV) und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen. Daraus bestimmen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Gefahrenabwehrbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung der Landkreise in Bezug auf die überörtliche Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.
Auf Grund der Notwendigkeit, die finanziellen Ressourcen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg effizient einzusetzen, des auch bei der Freiwilligen Feuerwehr zu spürenden demografischen Wandels, der sich verschlechternden Tageseinsatzbereitschaft und des enormen Investitions- bzw. Werterhaltungsstaus bei den Feuerwehrgerätehäusern und –fahrzeugen ist der Träger des Brandschutzes gefordert, den Brandschutz administrativ und taktisch neu aufzustellen bzw. die Zeichen der Zeit zu erkennen und den Gefahrenabwehrbedarfsplan und die daraus resultierenden Maßnahmen anzupassen. Die feuerwehrtechnischen Rahmenbedingungen bzw. Ausstattungsgegebenheiten sind ständigen Änderungen unterworfen, auch deshalb ist eine stetige Fortschreibung/ Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes notwendig.
Aus diesem Grunde wurde in den vergangenen Sitzungen des Kommunal- bzw. Amtsausschusses angeregt, den Gefahrenabwehrbedarfsplan auf Grundlage der aktuellen Gefahren- und Risikoanalyse (siehe AA-055/2021 IV) durch ein fachlich versiertes Unternehmen erarbeiten zu lassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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