Vorlage - AA-040/2021

 
 
Betreff: Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.10.2021 
Amtsausschuss an Verwaltung zurück verwiesen   
02.12.2021 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

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Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt-Britz-Chorin-Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Durchführung des Verfahrens und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.  

 

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 BbgBKG (BbgBKG v. 24.05.2004) ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg verpflichtet, eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen (siehe AA-055/2021 IV) und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen.

Daraus bestimmen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Gefahrenabwehrbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung der Landkreise in Bezug auf die überörtliche Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.

 

Auf Grund der Notwendigkeit, die finanziellen Ressourcen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg effizient einzusetzen, des auch bei der Freiwilligen Feuerwehr zu spürenden demografischen Wandels, der sich verschlechternden Tageseinsatzbereitschaft und des enormen  Investitions- bzw. Werterhaltungsstaus bei den Feuerwehrgerätehäusern und –fahrzeugen ist der Träger des Brandschutzes gefordert, den Brandschutz administrativ und taktisch neu aufzustellen bzw. die Zeichen der Zeit zu erkennen und den Gefahrenabwehrbedarfsplan und die daraus resultierenden Maßnahmen anzupassen. Die feuerwehrtechnischen Rahmenbedingungen bzw. Ausstattungsgegebenheiten sind ständigen Änderungen unterworfen, auch deshalb ist eine stetige Fortschreibung/ Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes notwendig.

 

Aus diesem Grunde wurde in den vergangenen Sitzungen des Kommunal- bzw. Amtsausschusses angeregt, den Gefahrenabwehrbedarfsplan auf Grundlage der aktuellen Gefahren- und Risikoanalyse (siehe AA-055/2021 IV) durch ein fachlich versiertes Unternehmen erarbeiten zu lassen.  

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwand

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

15.000,00 €

1260101 10105 5431030

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen